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Ende für Förderprogramm Energieberatung Mittelstand

ISPEX: Beantragung der Mittel noch bis Mitte Dezember möglich

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schließt das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ zum 31. Dezember 2014.

Bayreuth. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schließt das Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" zum 31. Dezember 2014. Bis zum 15. Dezember 2014 haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aber noch die Möglichkeit, die KfW-geförderte Initial- bzw. Detailberatung zu beantragen. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung mit Hauptsitz in Bayreuth, hin.

Das KfW-Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" betrifft alle Unternehmen, die bereits einen Antrag auf Spitzenausgleich nach Paragraf 10 des Stromsteuergesetzes oder Paragraf 55 des Energiesteuergesetzes gestellt haben. Unternehmen, die noch von einer staatlichen Förderung über 4.800 Euro profitieren möchten, müssen dies bis Mitte Dezember vollständig beantragt haben. Dabei gehen die Betriebe kein Risiko ein, da sie nicht verpflichtet sind, die Beratungsförderung in Anspruch zu nehmen.

Die ISPEX AG unterstützt die Unternehmen bei der Beantragung. Dazu haben die Experten eine Checkliste vorbereitet, die zum Download zur Verfügung steht:
http://www.ispex.de/wp-content/uploads/2014/11/ISPEX_Checkliste_Energieberatung_Mittelstand.pdf

Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zum Thema finden hier:
KfW-Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand": https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Energieberatung-Mittelstand-(EBM)/
Zur ISPEX AG: http://www.ispex.de
Energie-Handelsplatz: http://www.energie-handelsplatz.de

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