Pressemitteilung BoxID: 1168494

Regionale Strompreisunterschiede ausgleichen

Stadtwerke Energie Verbund: Netzkosten treiben die Endkundenpreise

Kamen. Die Strompreise sind regional sehr unterschiedlich. Ein wesentlicher Grund sind, neben der Preispolitik der jeweiligen örtlichen Versorger, die regional unterschiedlichen Netznutzungsentgelte. Sie werden von den regionalen Netzbetreibern verlangt und sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. In den letzten fünf Jahren betrug die Steigerung rund 15 Prozent. So zahlten die Haushaltskunden im April 2014 für die Grundversorgung mit Strom im Durchschnitt 6,47 Cent pro Kilowattstunde an Netznutzungsentgelten. Im Jahr 2011 waren es noch 5,57 Cent je Kilowattstunde.

Neben der EEG-Umlage treiben daher vor allem die Netzkosten die Endkundenpreise. Beispielsweise fließen die Kosten für den Stromnetzausbau in die Netzentgelte ein.

"Die Netznutzungsentgelte sind regional sehr unterschiedlich. Sie müssen von jedem Stromlieferanten gleichermaßen bezahlt werden und werden mit dem Stromtarif an die Kunden weitergegeben. Die Kunden haben aber die Möglichkeit, hohe Endkundenpreise durch die Wahl eines günstigen Anbieters teilweise auszugleichen", rät Energieexperte Jochen Grewe, Geschäftsführer der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH.

Während die Netznutzungsentgelte für alle Anbieter in einem Netzgebiet gleich ausfallen, haben schlanke und innovative Stromanbieter meist die Möglichkeit, den Gesamtpreis für die Kunden durch professionellen Einkauf und intelligente Produkte und Prozesse günstiger zu gestalten.

Regionale Angebote mit einfachen und fairen Stromtarifen

Unter der Marke Kleiner Racker bietet der Stadtwerke Energieverbund bundesweit einfache und faire Stromprodukte ganz ohne Kaution, Vorauszahlung oder Neukundenbonus an. Dazu gibt es zwölf Monate Preisgarantie. Gegenüber dem Grundversorgungstarif können Privatkunden durch einen Wechsel in einen günstigen regionalen Stromtarif des Kleinen Racker durchaus 100 Euro und mehr im Jahr einsparen.

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.
© 2025 Convento GmbH