Pressemitteilung BoxID: 1949348

Endspurt 2017 – Bonusheft gecheckt?

Ein gut geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz.

Nur noch wenige Wochen, dann neigt sich das Jahr dem Ende zu. Alles Wichtige erledigt? Auch den jährlichen Vorsorgetermin bei Ihrem Zahnarzt? Der Blick ins Bonusheft verrät es.

„Wem für dieses Jahr noch ein Stempel fehlt, sollte schnell einen Termin bei seinem Zahnarzt vereinbaren“, rät Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. „Denn jeder gesetzlich versicherte Patient erhält von seiner Krankenkasse einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz, wenn regelmäßige jährliche Vorsorgeuntersuchungen im sogenannten Bonusheft vermerkt sind.“

Bonusheft: So funktioniert´s

Gesetzlich versicherte Patienten können von ihrer Zahnarztpraxis ein Bonusheft erhalten. Hier werden die regelmäßigen jährlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre vermerkt, steigt der Festzuschuss der Krankenkassen um 20 Prozent. Hat der Patient über zehn Jahre jedes Jahr die Vorsorge wahrgenommen und ist dies dokumentiert, erhöht sich der Festzuschuss sogar um insgesamt 30 Prozent.

Tipp: Bitte nachtragen lassen

Bonusheft verloren oder beim Vorsorgetermin zu Hause vergessen? Kein Problem. Das Bonusheft kann auch nachträglich ausgestellt werden. Jede Zahnarztpraxis bewahrt Befunde und die Dokumentation der Behandlungen über mindestens zehn Jahre auf. So kann das Bonusheft im Fall der Fälle neu ausgefüllt oder ergänzt werden. Wichtig: Patienten müssen beachten, dass sie selbst für ein gut geführtes Bonusheft verantwortlich sind.

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.
© 2025 Convento GmbH