Pressemitteilung BoxID: 4316275

Fenster mit Absturzsicherung

ift-Richtlinie FE-18/01 hilft bei Planung, Ausführung und Nachweisen.

Die neue ift-Richtlinie FE-18/1 bringt Orientierung und Lösungsansätze für eine fachgerechte Planung, Ausführung und Nachweisführung von Fenstern mit Öffnungsbegrenzern zur Absturzsicherung

Transparente Fassaden und bodentiefe Verglasungen, Fenster und Fenstertüren prägen die moderne Baukultur und werden von Bauherren und Architekten oft gefordert. Um das optische Erscheinungsbild eines Gebäudes nicht durch Umwehrungen (Gitter, Paneele, Prallscheiben etc.) zu stören, werden Konstruktionen nachgefragt, bei denen öffenbare Elemente (Fenster/Fenstertüren) auch die Funktion der Absturzsicherung erfüllen. Hierbei muss die Öffnungsweite so begrenzt werden, dass ein Hindurchfallen durch einen Spalt zwischen Flügel und Rahmen oder der Mauerleibung verhindert werden kann. Allerdings gibt es hierfür bislang keine Normen oder technischen Regeln zur Bewertung.

In § 38 der MBO werden Umwehrungen als Schutzmaßnahme gegen Absturz gefordert, aber öffenbare Fenster mit Öffnungsbegrenzung sind hier bis dato nicht geregelt. Öffnungsbegrenzer werden bisher häufig nur als Komfortbauteil zur Begrenzung des Öffnungswegs eingesetzt. Diese können aber auch Zusatzfunktionen haben, beispielsweise zur Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile. In der DIN EN 13126-5 „Beschläge für Fenster und Fenstertüren“ werden Anforderungen und Prüfverfahren für Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern beschrieben, sie gelten jedoch nicht für die Sicherung gegen Absturz.

Die ift-Richtlinie FE-18/1 schließt diese „Lücke“ und definiert die Anforderung für Fenster mit Öffnungsbegrenzung zur Absturzsicherung. Die FE-18/1 legt fest, welche Prüfungen und Nachweise zur Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde herangezogen werden können. Bauelemente mit Schiebe-Funktion und Sicherheitseinrichtungen gemäß. EN 14351-1 (Fangscheren, Feststeller, Anschläge) sind nicht Bestandteil dieser Richtlinie. Die Schutzwirkung kann jedoch nicht alleine durch ein zusätzlich montiertes Beschlagteil erreicht werden, sondern ist Teil eines komplexen Sicherheitssystems. Dieses reicht vom eigentlichen Öffnungsbegrenzer über die Verschraubungen im Fensterprofil bis zur Befestigung des Fensters im Mauerwerk sowie Wartung und Instandhaltung.

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