Pressemitteilung BoxID: 5006399

Das Handyverbot während der Autofahrt reicht über das Telefonieren hinaus

• Weitere Funktionen des Mobiltelefons dürfen während der Fahrt ebenfalls nur sehr eingeschränkt genutzt werden • Die GTÜ empfiehlt unbedingt eine Freisprecheinrichtung • Eine noch bessere Lösung: die kleine Pause

Hinter manchen Verboten steckt viel mehr als es auf den schnellen Blick erscheint: Klar – das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy am Ohr ist verboten. Nachvollziehbar dürfte ebenso sein, dass das Verfassen einer SMS vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deswegen gleichfalls untersagt ist. Aber wie steht es um das Kommunizieren über ein auf laut gestelltes Handy, das auf dem Beifahrersitz liegt?

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.
© 2025 Convento GmbH