Pressemitteilung BoxID: 5049004

Breitbandausbau wird durch Bundesmittel weiter unterstützt

Oftersheim erhält für den Breitbandausbau über eine halbe Million Euro Olav Gutting MdB: Es gilt den Rückstand in der Digitalisierung aufzuholen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den Breitbandausbau aus dem „Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ mit 50 Prozent. Der Gemeinde Oftersheim wurde über eine halbe Million Euro Förderung für den Breitbandausbau bewilligt.

Oftersheim. Die Versorgung der Gemeinde Oftersheim mit schnellem Internet und die Erfassung von kaum erschlossenen Gebieten kommen einen großen Schritt weiter. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat dem Bundestagsabgeordneten Olav Gutting mitgeteilt, dass dem Zweckverband High-Speed-Netz-Rhein-Neckar über eine halbe Million Euro Förderung für den Breitbandausbau in der Gemeinde Oftersheim bewilligt wurden.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den Breitbandausbau aus dem „Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ mit 50 Prozent. In  Oftersheim werden insgesamt über eine Million Euro in die Erschließung von unterversorgten Adressen investiert. 


"Durch die Förderung des Bundes, kann der Landkreis Rhein-Neckar den fälligen Ausbau der digitalen Infrastruktur vorantreiben. Heute ist schnelles Internet im privaten Haushalt und im Gerwerbe unverzichtbar. Durch Corona wurde uns bewusst, welchen Rückstand Deutschland bei der Digitalisierung hat, diesen gilt es nun aufzuholen. Dazu brauchen wir einen massiven Ausbau der Infrastruktur", so der Abgeordnete für den Bundestagswahlkreis Bruchsal-Schwetzingen, Olav Gutting (CDU).

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.
© 2025 Convento GmbH