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Pressemitteilung • Auf dem Supermarktplatz gelten besondere Verkehrsregeln

• Sieben GTÜ-Tipps für Verkehrssicherheit beim Weihnachtseinkauf • Parkplatzanlagen gelten als Rangierflächen • Schrittgeschwindigkeit steigert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer

Zwei Schilder stehen üblicherweise an der Einfahrt zum Parkplatz des Supermarktes: „Es gilt die StVO“ mahnt das eine, die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gibt das zweite vor (Verkehrszeichen VZ 274-20 nach StVO).

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