Pressemitteilung BoxID: 626380

Greenpeace: Castoren können wieder nach Gorleben rollen

Lücke im Atomgesetz ermöglicht neuen Atommülltransport

Hamburg, 16.1.2014 - Trotz gegenteiliger Versprechen der Bundesregierung können im kommenden Jahr wieder Castoren mit Atommüll in das Zwischenlager Gorleben rollen. Nach derzeitiger Gesetzeslage fällt ein im Jahr 2015 aus La Hague (Frankreich) anstehender Transport nicht unter die Neuregelung des Atomgesetzes. Dies belegt eine Kurzexpertise im Auftrag der unabhängigen Umweltschutzorganisation Greenpeace. „Gorleben ist das einzige genehmigte Zwischenlager für die Castortransporte aus Frankreich“, sagt Tobias Riedl, Atomexperte von Greenpeace. „Als damaliger Umweltminister versprach Peter Altmaier jedoch, keinen Castor mehr ins Wendland zu schicken. Offenbar wurde Niedersachsen hier bewusst getäuscht.“ Greenpeace fordert von der Bundesregierung, sofort jegliche Castortransporte ins niedersächsische Gorleben gesetzlich auszuschließen.

Derzeit enthält das Atomgesetz keine Regelung, die fünf Castorbehälter, die bis Ende 2015 aus der französischen Wiederaufarbeitung kommen, an einem anderen Standort als Gorleben unterzubringen. Das novellierte Atomgesetz, Artikel 9, Abs. 2a, besagt zwar, dass „verfestigte Spaltproduktlösungen“ aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in Zwischenlager an Atomkraftwerken zu transportieren sind. Das Problem ist jedoch, in den fünf Castoren befinden sich “Prozess- und Spülwässer aus der Wiederaufarbeitung“ - Atommüll einer anderen Kategorie.

Wurde Niedersachsens Regierung bewusst getäuscht?

Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht auf seiner Internetseite (Stand 15.1.) davon aus, dass die Atommüllbehälter in Gorleben eingelagert werden. Für den Transport verantwortlich sind die Atomkonzerne. Nach aktueller Gesetzeslage kann ihnen das BfS die Einlagerung der Castoren in Gorleben nicht verweigern.

Im März 2013 sicherte der damalige Umweltminister Peter Altmaier (CDU) SPD und Grünen in Niedersachsen zu, weitere Castortransporte ins Wendland zu stoppen, damit diese dem gewünschten Endlagerkonsens und einem neuen Endlagersuchgesetz zustimmen. Anschließend wurde die gesetzliche Regelung für Castortransporte geändert – mit einer folgenschweren Gesetzeslücke. „Wenn Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel nicht will, dass in seiner Amtszeit ein Castor nach Gorleben fährt, muss er jetzt auf eine erneute Gesetzesänderung drängen“, sagt Riedl.

Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, seinen in Frankreich und England wiederaufbereiteten Atommüll zurückzunehmen. Für die fünf aus Frankreich kommenden Castoren muss dieses bis Ende 2015 geschehen. Sollen die Castorbehälter in einem anderen Zwischenlager als Gorleben verstaut werden, muss dafür die dortige Betriebsgenehmigung geändert werden. Dieses dauert gewöhnlich mindestens zwei Jahre.

Kontakt:
Greenpeace Atomexperten Tobias Riedl, Tel. 0151-72700741

Pressesprecherin
Cornelia Deppe-Burghardt
Tel. 0151-145 33087
Hongkongstr. 10, 20457 Hamburg (Germany)
49 (0)40 - 30618-344
Cornelia.Deppe-Burghardt@greenpeace.de
Die Kurzexpertise finden Sie im Internet unter http://gpurl.de/1oyT7.

Greenpeace-Pressestelle:
Telefon 040-30618-340
Email: presse@greenpeace.de
Greenpeace im Internet: www.greenpeace.de
Twitter: http://twitter.com/greenpeace_de
Facebook: www.facebook.com/greenpeace.de.

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.
© 2025 Convento GmbH