Vorsicht beim privaten Fahrzeugverleih
Der ADAC sagt, wie man Ärger vermeidet und Freundschaften erhält
München. Wer sein Fahrzeug an einen Freund, Bekannten oder Verwandten verleiht, sollte bedenken, dass solche Gefälligkeiten nicht unproblematisch sind. Der ADAC sagt, worauf man achten sollte.
Nach Unfall drohen höhere Versicherungsprämie und Strafzahlung
In vielen Versicherungsverträgen ist angegeben, dass das versicherte Fahrzeug ausschließlich von einer Person genutzt werden darf oder dass Fahrer unter 23 Jahren von der Nutzung ausgeschlossen sind. In beiden Fällen profitiert der Versicherungsnehmer von einer günstigeren Prämie. Genauere Angaben sollte man im Versicherungsvertrag nachlesen. Wer gegen gültige Bestimmungen verstößt, muss nach einem Unfall damit rechnen, dass der Versicherer nicht nur eine höhere Prämie erhebt, sondern zudem eine Strafe verlangt. Es gibt noch weitere Fallstricke: Bei einem vom Entleiher verursachten Unfall verliert der Autobesitzer sowohl in der Autohaftpflichtversicherung als auch in der Vollkasko einen Teil seines Schadensfreiheitsrabatts. Zwar ist der Sachverhalt rechtlich einfach: Den Rabattverlust, den der Autobesitzer erleidet, muss der Nutzer ersetzen. Die Praxis sieht jedoch oft anders aus. Eine Freundschaft kann schnell zerbrechen, wenn es um eine Forderung von 500, 1000 oder mehr Euro geht.
So verleiht man ohne Risiko
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sich vor dem Verleih unterschreiben lassen, dass nicht versicherte Schäden durch selbst verschuldete Unfälle vom Entleiher getragen werden - dazu gehört auch die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung. Wichtig ist auch, dass man sich den gültigen Führerschein des Entleihers zeigen lässt. Einen Musterleihvertrag stellt der ADAC unter www.adac.de, Rubrik „Info, Test & Rat“, Menüpunkt „Fahrzeugkauf & Verkauf“ und „Musterkaufvertrag & Musterformulare“ im Mitgliedsbereich zum Download zur Verfügung.
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