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Der richtige Versicherungsschutz bei Weihnachtsbränden

Welche Versicherungen einspringen, wenn Adventskerzen Feuer verursachen oder es in der Silvesternacht brennt und was dabei zu beachten ist. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichnen die Versicherer in der Advents- und Weihnachtszeit jedes Jahr Brandschäden von rund 35 Millionen Euro durch Kerzen oder Silvesterknaller. Zwar ist die Zahl der Brände seit Jahren rückläufig, doch die durchschnittliche Schadenssumme ist aufgrund teurer Geräte im Haushalt auf knapp 3.000 Euro gestiegen.

Gebäudeversicherung für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften

"Ein Brand durch Kerzen oder Neujahrsböller kann für eine Familie schwere finanzielle Folgen haben", sagt Christopher Kühn, für Rheinland-Pfalz und das Saarland zuständiger Bereichsvorstand beim unabhängigen Beratungshaus MLP. Für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen sollte deshalb eine Gebäudeversicherung zur Grundabsicherung gehören. Sie deckt Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel ab sowie durch Feuer - zum Beispiel aufgrund eines explodierenden Feuerwerkskörpers. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Einbauküche, Sanitärinstallationen, Zentralheizung sowie fest verklebte Teppiche und Parkettböden. Für typische Silvesterschäden, zum Beispiel durch Knallkörper beschädigte Briefkästen oder Mülltonnen, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht automatisch auf. Diese Absicherung beinhalten nur sehr umfangreiche Tarife.

Fahrlässigkeit kann Versicherungsschutz kosten

Wurde der Brand allerdings grob fahrlässig verursacht, geht der Versicherte häufig leer aus. Besonders bei Bränden in der Weihnachtszeit schauen die Versicherungen genau hin, wenn Kerzen, trockene Adventsgestecke, Tannenbäume oder Silvesterknaller als Ursache feststehen. So gilt es laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamburg unter Umständen schon als grob fahrlässig, brennende Kerzen für 15 bis 20 Minuten unbeaufsichtigt zu lassen. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor einigen Jahren bekommt der Versicherte jedoch auch in diesen Fällen zumindest einen Teil seines Schadens ersetzt. Die Höhe der Erstattungssumme hängt dabei von der Schwere der Fahrlässigkeit ab. "Sehr gute Tarife decken jedoch auch dieses Risiko ab", erklärt Christopher Kühn. Mit einigen Versicherungsgesellschaften kann ein so genannter "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" vereinbart werden - zumindest bis zu einer gewissen Schadenshöhe.

Hausratversicherung bei teurer Einrichtung

Wer eine teure Einrichtung hat, sollte zudem eine Hausratversicherung in Erwägung ziehen. Sie ersetzt beispielsweise Schäden, die durch Feuer und Löschwasser an Gegenständen in der Wohnung entstehen; sogar beschädigte Weihnachtsgeschenke sind mitversichert. Darüber hinaus springt die Hausratversicherung auch bei Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus ein. Versichert ist der komplette Hausrat, sprich Möbel, Kleidung, Kücheneinrichtung, Bücher sowie Elektrogeräte, Musikinstrumente und Sportgeräte. Zur Ermittlung der Versicherungssumme müssen Kunden in der Regel den Neuwert ihres Hausrats schätzen. Ist der Wert nicht richtig bestimmt, kann der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall kürzen. Um dies zu verhindern, gilt als Faustregel, pro Quadratmeter Wohnfläche etwa eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro anzusetzen.

Privathaftpflicht nicht nur um die Weihnachtszeit unverzichtbar

Auch bei den Haftpflichtversicherern sammeln sich im Dezember die Schadensfälle. Grundsätzlich kommt die private Haftpflichtversicherung für Brandschäden auf, die die versicherte Person verursacht hat. Hat der Schadensverursacher keine Haftpflichtversicherung, springt unter Umständen die eigene Haftpflicht-Police des Geschädigten ein. Jedoch nur, wenn eine Forderungsausfalldeckung mitversichert ist - und auch dann in der Regel erst bei größeren Schäden. "Ein solcher Extra-Tarifbaustein ergibt Sinn, denn in etwa einem Drittel der deutschen Haushalte existiert keine Haftpflichtversicherung", sagt Christopher Kühn. Bei im eigenen Haushalt verursachten Schäden zahlt die Versicherung allerdings für gegenseitige Schäden der in einem Vertrag versicherten Personen in der Regel nicht.


Ansprechpartner:
Andrea Reckziegel
MLP Finanzdienstleistungen AG
Pressesprecherin
Regionen Deutschland, Gesundheitsvorsorge,
Sachversicherungen
Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch
Tel.: 49 (0) 62 22-308-2249
Fax: 49 (0) 62 22-308-1131
E-Mail: andrea.reckziegel@mlp.de
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