ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt gibt Tipps für sicheres Fahrverhalten
Die Tage werden wieder länger, die Frühlingssonne zeigt sich immer öfter, steht aber noch recht tief am Himmel. Dadurch können Autofahrer besonders morgens und am späten Nachmittag durch die hellen Strahlen geblendet werden. Das kann schwere Folgen haben: Denn wer nur eine Sekunde lang nichts sieht, legt bei Tempo 50 fast 14 Meter im Blindflug zurück. Verschlechtert wird die Sicht noch, wenn nasse oder mit Salz gestreute Straßen das Licht reflektieren. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt rät bei solchen Verhältnissen zu äußerster Vorsicht und hat Tipps für sicheres Fahrverhalten zusammengestellt:
- Wer am frühen Morgen bereits bei strahlendem Sonnenschein aus dem Haus geht, sollte unbedingt an die Sonnenbrille denken, denn das helle Licht kann nicht nur zum Blindflug am Steuer führen, sondern auch die Augen langfristig schädigen. Vor Abfahrt Brille putzen, damit verschmierte Gläser nicht zusätzlich die Sicht beeinträchtigen.
- Was für die Brillengläser gilt, trifft auch auf die Windschutzscheibe zu: Unbedingt vor Abfahrt für freie Sicht sorgen! Von außen helfen schon genügend Reinigungsmittel im Scheibenwasser und intakte Scheibenwischerblätter. Wichtig: Scheibe auch von innen mit Glasreiniger oder alkoholhaltigen Reinigungstüchern säubern! Dort setzt sich mit der Zeit ein schmieriger Film ab, in dem sich das Licht bricht, was ebenfalls zu schlechterer Sicht führt.
- Fährt man der Sonne entgegen, bitte Sonnenblende herunterklappen!
- Vorsicht auch auf Landstraßen, wenn einem die Sonne im Rücken steht - dann wird nämlich der Gegenverkehr geblendet.
- Unbedingt die Geschwindigkeit drosseln, wenn die Sicht eingeschränkt ist, und genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten, da dieser vermutlich genauso geblendet wird.
- Übrigens: Wer aufgrund von blendender Sonne eine rote Ampel, einen Fußgänger oder Gegenverkehr übersieht oder eine Verkehrssituation falsch einschätzt, kann von Gerichten oder Versicherungen kein Verständnis erwarten: Bei solchen Unfällen wird meist von einer erheblichen Mitschuld des Autofahrers ausgegangen, da Fahrzeugführer bei starker oder tief stehender Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren müssen.
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