Bilanz: Kaum ein Verkehrsteilnehmer hält sich an die Regeln
Medieninformation zur heutigen Gemeinschaftsaktion des Automobilclubs ACE und der Landesverkehrswacht Niedersachsen
Bundesweite Aktion „Haltestelle Nadelöhr“
Experten appellieren an Vernunft der Verkehrsteilnehmer
Hannover, 17. März 2014 – Die Regel gilt seit 1995, ist aber offenbar noch ziemlich unbekannt oder wird einfach ignoriert: Wenn Busse an der Haltestelle die Warnblinker einschalten, dürfen Autos in beiden Richtungen nur im Schritt-Tempo vorbeifahren. Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle, darf dieser nicht überholt werden. Der ACE Auto Club Europa und die Landesverkehrswacht Niedersachsen haben heute den Test gemacht.
„Erschreckend viele Autos rollen am Bus vorbei, obwohl sich dieser mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Bushaltestelle nähert. Und das auch noch oft mit überhöhter Geschwindigkeit.“ Dieses ernüchternde Fazit zieht Gerhard Mencke, Stellvertretender Vorsitzender und Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Kreis Hannover/Stadthagen nach einer Stunde Verkehrszählung an einer Bushaltestelle in Hannover-Misburg.
Gemeinsam mit den Kreisvorstandsmitgliedern Werner Lohmann und Peter Rothbart sowie dem ACE Regionalbeauftragten Club Bremen, Niedersachsen Karl-Heinz Koch, hat er eine Stunde in der Hauptverkehrszeit zwischen 7:30 und 8:30 Uhr lang an der Bushaltestelle Kampstraße (Einmündung zur Heinrichstraße) getestet, wie die geltenden Verkehrsvorschriften eingehalten werden. „Ich glaube, diese Vorschrift kennt kein Mensch“, sagt Gerhard Mencke enttäuscht.
Tatkräftige Unterstützung erhielt der ACE-Kreis durch die Landesverkehrswacht Niedersachsen. Präsident Dr. h. c. Wolfgang Schultze, übernahm die Schirmherrschaft für die bundesweite Club-Aktion „Nadelöhr Haltestelle“ im Raum Hannover, die noch bis zu den Sommerferien 2014 weiter durchgeführt wird.
Die Bilanz:
Die hälfte der Linien- und Schulbusse haben zwischen 7:30 und 8:30 Uhr mit Warnblinklicht die Haltestelle angefahren. Lediglich 6 Pkw sind der Haltepflicht nachgekommen, 11 sind noch vorbeigefahren. Als die Busse mit Warnblinklicht in der Haltebucht standen, wurden 13 vorbeifahrende Autos bereits vorher abgebremst, 8 fuhren mit überhöhter Geschwindigkeit vorbei. Auch bei der Beobachtung des Gegenverkehrs fuhren nur 3 Pkw mit Schrittgeschwindigkeit und 14 Pkw Fahrzeuge nicht.
„Dabei darf an den Bussen laut StVO Paragraf 20, Absatz 4, nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefah-ren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Und die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr“, erläutert der ACE-Regionalbeauftragte, Koch Karl-Heinz. Und Schrittgeschwindigkeit bedeutet, eine Geschwindigkeit von lediglich 4 bis 7 km/h zu fahren.
Insbesondere Kinder, die die Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, sind bei diesen beobachteten Fahrweisen gefährdet. 4.541 Verletzte gab es laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2012 im Zusammenhang mit Omnibussen – 54 Menschen wurden dabei getötet.