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Haftpflichtschutz bei Streitverkündung - Versicherer schnellstens einbeziehen

Hannover, 17.03.2014 - Eine Streitverkündung kommt für den Empfänger häufig überraschend. Sie ist ein Mittel des deutschen Zivilprozessrechts, das oft bei Auseinandersetzungen um Haftpflichtansprüche angewendet wird. Es ist keine Klage, aber auch kein unverbindlicher Hinweis, der einfach ignoriert werden kann. Förmlich und durch das Gericht zugestellt wird der Streitverkündungsempfänger durch das Schreiben aufgefordert, sich an einem Rechtsstreit zwischen den Parteien als Dritter zu beteiligen. In der Regel kommt der Empfänger nicht allzu oft mit einer solchen Aufforderung in Berührung. Entsprechend groß ist häufig in einem solchen Fall die Unsicherheit, was zu tun ist.

Eine Streitverkündung wird in einem Rechtsstreit dann gegenüber einem Dritten ausgesprochen, wenn eine Partei meint, dass sie bei einem ungünstigen Ausgang des eigenen Gerichtsverfahrens Ansprüche gegen diesen hat. Dies kann zum Beispiel bei Projekten der Fall sein, an dem sich mehrere Unternehmen beteiligt haben und irgendwo ein Schaden aufgetreten ist. Im Prozess geht es nun um die Haftung für diesen Schaden.

Ob eine Prozessbeteiligung für den Empfänger wirklich sinnvoll ist, in welchem Stadium sich der Prozess befindet und für welche Partei eine Unterstützung zielführend ist, ist für ihn jedoch oft nicht ersichtlich. Denn die Streitverkündungsschrift muss zwar den Grund der Streitverkündung nennen; dazu reicht aber eine kurze Darstellung auf Basis einer halbwegs nachvollziehbaren Sichtweise des Verkünders aus. Außerdem muss in der Streitverkündungsschrift nur die aktuelle Lage des Rechtsstreits wiedergegeben sein. In der Regel ist eine fundierte Beurteilung des Haftpflichtanspruchs allein auf der Grundlage dieser Informationen nur schwer möglich.

Trotzdem können in diesem Verfahrenstadium schon viele Weichen gestellt und möglicherweise auch ein eigenständiger Gerichtsprozess gegen den Streitverkündungsempfänger vermieden werden. Frank Manekeller, Leiter HUS-Schaden der HDI Versicherung AG erklärt dazu: "Wir raten unseren Versicherungsnehmern, die sich einer Streitverkündung ausgesetzt sehen, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen." Und er ergänzt: "Für den Versicherer ist es elementar wichtig, so früh wie möglich einbezogen zu werden, um seinen Kunden optimal unterstützen zu können. Außerdem kann der Versicherungsnehmer sogar seinen Versicherungsschutz gefährden, falls er dem Versicherer eine Streitverkündung nicht meldet."

Sobald der Versicherungsnehmer seiner Versicherung die Streitverkündung übersandt hat, prüfen die Experten das weitere Vorgehen. Ein Ausgleich berechtigter oder auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche können bereits in diesem frühen Stadium in Frage kommen. Auf diese Weise können proaktive Lösungen zu einer zeitnahen und schlanken Abwicklung des Haftpflichtanspruchs führen. Zeit und Nerven des Versicherten werden so geschont. "In seinem Versicherer findet der Streitverkündungsempfänger einen kompetenten Partner, der ihn über alle prozesstaktischen Optionen verständlich aufklärt und ihm unterstützend zu Seite steht", schließt HDI Schadenleiter Manekeller.

Zur Pressemitteilung als PDF: https://www.hdi.de/docs/pressemeldungen/2014/20140317_PM_HV_Streitverkuendung.pdf

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