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ADAC Tipps zum Reifenwechsel

Winter-Pneus erst über acht Grad abmontieren!

Niedersachsen, 02.04.2014 - Im Ostermonat April steht der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen an. Wenn die Temperaturen dauerhaft nicht mehr unter acht Grad Celsius liegen, kann umgerüstet werden. Doch mit dem bloßen Wechsel von Winter- auf Sommerpneus ist es nicht getan.

Der ADAC gibt Tipps, wie Winterreifen richtig gelagert werden und was vor ihrem "Sommerschlaf" beachtet werden muss:

1. Den Luftdruck der Winterreifen um rund 0,5 bar auf allerdings höchstens 3 bar erhöhen. Die Reifen vor dem Abmontieren beispielsweise mit Kreide kennzeichnen, um sie beim nächsten Gebrauch wieder an die gleiche Position zu montieren.

2. Die Reifenoberfläche sorgfältig auf Schäden untersuchen und "Fremdkörper" (Steinchen, Glas, etc.) aus dem Profil entfernen.

3. Die Pneus kühl, trocken und dunkel lagern.

4. Sind die Reifen auf Felgen montiert, können sie entweder an der Wand aufgehängt oder liegend aufeinander gestapelt werden.

Wer von Winter- auf Sommerreifen umrüstet, sollte unbedingt auch die Profiltiefe seiner Sommerbereifung prüfen. Die Reifen müssen in Deutschland ebenso wie in den EU-Ländern und der Schweiz eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter haben. Reifen mit zu geringem Profil kosten überall in Europa Bußgeld - und sind lebensgefährlich!

Denn grundsätzlich sollte man die Reifen nicht auf das Minimum herunterfahren. Bereits bei 4 mm haften die Gummis auf nasser Fahrbahn deutlich schlechter. Spätestens bei 3 mm sollten neue Reifen angeschafft werden, so der Rat des ADAC. Übrigens: Bei Winterreifen lohnt die Lagerung schon ab einer Profiltiefe von 4 mm nicht mehr. Allerdings können Autofahrer ihre Winterreifen mit noch zulässigem Profil bis in den Sommer hinein noch "zu Ende fahren".

Wer seine Reifen nicht eigenständig wechseln möchte, sollte sich möglichst bald einen Termin in einem Fachbetrieb vereinbaren. Dort können die Reifen oftmals gegen eine Gebühr eingelagert werden. Der ADAC empfiehlt den Verbrauchern vorab mehrere Angebote einzuholen, da sich die Gebühren für Wechsel und Einlagerung teilweise erheblich unterscheiden können.


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