Pressemitteilung BoxID: 7106119

Dashcams im Auto: Nutzung nur mit Einschränkung

• Die GTÜ erklärt die rechtliche Lage rund um die kleinen Kameras • Datenschutz hat Priorität beim Einsatz im öffentlichen Raum • Dauerhafte Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass sind nicht gestattet

Immer mehr Autofahrer setzen Dashcams ein. Doch sind Dashcams überhaupt erlaubt? Und sind die Aufnahmen vor Gericht verwertbar? Die GTÜ mbH erklärt die wichtigsten Regeln.

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