Verkehrsverstöße werden ab 1. Mai deutlich teurer
München. Mit der Reform des Punktesystems gelten ab 1. Mai 2014 auch deutlich höhere Bußgeldsätze. Telefonieren am Steuer wird beispielsweise mit 60 statt bisher 40 Euro geahndet, Gleiches gilt für das Fahren mit Sommerreifen bei Eis und Schnee. 70 statt 50 Euro kosten künftig das Fahren ohne Begleitung beim sogenannten Führerschein mit 17 und der Verstoß gegen das polizeiliche Haltegebot. Für unerlaubtes Einfahren in die Umweltzone verdoppelt sich die Strafgebühr sogar: statt 40 Euro werden satte 80 Euro fällig. Auch bei den Punkteregeln müssen sich Autofahrer umstellen. Statt 18 gibt es künftig nur noch acht Punkte, die so genannte Eintragungsgrenze liegt bei 60 statt bisher 40 Euro. Gespeichert werden mit Inkrafttreten des neuen Punktekatalogs nur noch Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Tipps zur Strafvermeidung
Mit welchen Strafen Autofahrer künftig rechnen müssen, hat der ADAC in seinem neuen Bußgeldkatalog einfach, übersichtlich und verständlich zusammengefasst. Der Ratgeber enthält alle amtlichen Tabellen mit Tatbestand, dem jeweiligen Paragrafen sowie dem Bußgeldsatz. Neben den neuen Punkteregeln erläutert der Katalog, welche Schritte jeder selbst unternehmen kann, um eine Strafe doch noch abzuwenden, und wann ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Zusätzliche Hilfestellung geben Musterschreiben und Praxistipps. Den ADAC Bußgeldkatalog gibt es für 6,99 € in allen Service-Centern des Automobilclubs und im Buchhandel.
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