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Neues Punktesytem stellt Verkehrssicherheit in Vordergrund

ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt informiert über Punkteabbau

Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem für Vergehen im Straßenverkehr in Kraft.
Statt wie bisher ein bis sieben Punkte gibt es je nach Schwere des Vergehens einen, zwei oder drei Punkte. Der Führerschein ist dann bei acht und nicht wie bisher bei 18 Punkten weg.
Allerdings steigt die Eintragungsgrenze bei Geldbußen von 40 auf 60 Euro, wobei am 1. Mai auch ein reformierter Bußgeldkatalog in Kraft tritt. Neu ist: Jeder Verstoß verjährt für sich, die Tilgungsfrist der alten Einträge wird nicht mehr automatisch durch einen neuen Eintrag verlängert.

Im Fahreignungsregister eingetragen werden:
- Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro (vorher 40 Euro)
- Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Gefährdung des Straßenverkehrs)

Folgende Punkte werden für die einzelnen Vergehen ab sofort eingetragen:
- Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt (z. B. Handy, Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h) belegt,
- grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot mit zwei Punkten (Geschwindigkeitsüberschreitung 31 – 40 km/h, zu geringer Abstand (weniger als 1/5 des Tachowertes bei über 130 km/h), rote Ampel länger als eine Sek.) geahndet,
- und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten belegt (Alkohol über 1,1 Promille).

Neuer Bußgeldkatalog
Mit dem neuen Punktesystem gibt es auch zum 1. Mai 2014 Änderungen im Bußgeldkatalog:
Teurer werden beispielsweise das Benutzen des Mobiltelefons während der Fahrt oder die Nutzung von Sommerreifen bei Eis und Schnee. Statt bisher 40 Euro ist man künftig mit 60 Euro dabei. Das gleiche zahlt, wer an unübersichtlichen Stellen parkt, Rettungsfahrzeuge behindert oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich macht.
Wer dem Haltezeichen eines Polizisten nicht Folge leistet, die Vorfahrt oder Rotlicht nicht beachtet, muss 70 Euro statt 50 Euro überweisen.

Dauer des Eintrags
Je nach Schwere des Verstoßes gilt eine Tilgungsfrist von zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Die Fristen sind starr, jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht:
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): 2,5 Jahre Tilgungsfrist
- Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot (2 Punkte): 5 Jahre Tilgungsfrist
- Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte): 10 Jahre Tilgungsfrist (die Frist beginnt erst mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis)

Punkteabbau
Auch nach neuem Recht ist ein Punkteabbau möglich: Wer beim Stand von einem bis fünf Punkten am etwa 400 € teuren Fahreignungsseminar freiwillig teilnimmt, bekommt ein Punkt erlassen. Das geht allerdings nur einmal in fünf Jahren. Das Fahreignungsseminar ist eine Kombination aus zwei verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Minuten und zwei verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Minuten. In Kleingruppen beim Fahrlehrer und in Einzelsitzungen beim Psychologen sollen die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und eine nachhaltige Verhaltensveränderung bewirkt werden.
Wo genau diese Fahreignungsseminare angeboten werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Nähere Infos dazu erteilt der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V. unter Tel. 05102/90 11 34.


Kontakt:
ADAC Kommunikation
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V.
Tel: 05102 90-1124
mailto:kommunikation@nsa.adac.de
http://www.presse.adac.de

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