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Flaggen und Fähnchen - WM-Schmuck am Auto kann Versicherungsschutz gefährden

Hannover, 28.05.2014 - Schwarz-rot-goldene Fähnchen am Seitenfenster, Spiegelüberzieher in Nationalfarben oder die Landesflagge quer über die Motorhaube gespannt - bald sind auf den Straßen wieder bekennende Fußballfans unterwegs. Bei aller Begeisterung für die deutsche oder andere Fußballnationalmannschaften gilt es beim Schmücken des eigenen Autos einige Punkte zu beachten, damit Verkehrssicherheit und Versicherungsschutz nicht gefährdet werden.

Die Accessoires müssen sicher befestigt sein und dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Auch andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Hans-Joachim Koch, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung erklärt: "Bei der Fahrt über die Autobahn gehört das Fähnchen nicht auf die Seitenscheibe." Die Plastik-Stiele der Fahnen sind nicht für hohe Geschwindigkeiten ausgelegt. Bricht die Fahne ab und beschädigt ein anderes Fahrzeug oder verletzt sogar eine Person, haftet der Fahrer des beflaggten Fahrzeugs. Koch warnt deshalb: "Die Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall die Schadenzahlung verweigern, da ein solches Fähnchen kein zugelassenes Anbauteil für das Fahrzeug darstellt."

Ein weiteres Risiko stellen Seitenfenster dar, die aufgrund der eingesteckten Fähnchen nicht richtig geschlossen werden können. Einbrechern wird so der Zugang zum Auto erleichtert. Der Schutz der Kasko-Versicherung gegen Einbruch und den Diebstahl des Fahrzeugs kann damit gefährdet sein. "Wer sein Auto abstellt, sollte deshalb die Aufsteck-Fähnchen wieder von den Seitenscheiben entfernen", ergänzt HDI Schadenfachmann Koch.


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