Veröffentlicht am 05.01.2017   Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.   DE

Brüssel drosselt – Berlin gibt Gas

Brüssel drosselt – Berlin gibt Gas

Denn die Auswahl der Ausgangsleistung zur Drosselung von Motorrädern auf Führerschein A2 konforme 35 kW ist bereits seit dem 28. Dezember des letzten Jahres – und damit rekordverdächtige 12 Tage nach dem Bundesratsbeschluss – nicht mehr frei wählbar, sondern auf maximal 70 kW begrenzt – Bestandsschutz kann es aber nur für Deutschland geben.

Die Europäische Kommission in Brüssel hat die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Um der erfolgversprechenden Klage Vorgriff zu leisten, hat das Bundesministerium für Verkehr dem Bundesrat am 16. Dezember die 11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisverordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat dem Vorschlag aus Bonn zugestimmt und bereits am 28. Dezember traten die Beschlüsse mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft.

Im Zuge der Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie hatte Deutschland u.a. die 70kW-Drosselregelung nicht in die nationale Fahrerlaubnisverordnung übernommen. Somit durfte jedes hochmotorisierte Motorrad auf die festgesetzte Maximal-Leistung von 35 kW-Leistung gedrosselt und auch mit dem A2-Führerschein bewegt werden. Mit dieser liberaleren und pragmatischeren Auslegung war man in Brüssel aber nicht einverstanden.

Bestandsschutz gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt – also dem 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheins A2 genießen lokalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

PM 2017-01_Brüssel drosselt-Berlin gibt Gas

Dateiname
PM_2017-01_Bruessel_drosselt-Berlin_gibt_Gas.pdf
Größe
228.19 KB
Beschreibung
Copyright
Weitere Meldungen
20.12.2019
DE

A1 in B . Neues Mobilitätsangebot für Deutschland

20. Dezember 2019 Berlin/Essen (IVM). In seiner heutigen Sitzung stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung. Prüfungs- aber nicht schulungsfrei Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung. Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die...

09.06.2017
DE

IVM wählt neues Präsidium

Zu Gast beim IVM-Mitgliedsunternehmen Touratech im Schwarzwald bestimmten die Vertreter der Motorrad- und Rollerbranche am 7. Juni während der Jahreshauptversammlung des Verbandes ihr Präsidium nach 2 Jahren turnusmäßig neu. Da der bisherige IVM-Präsident Heiner Faust nach 16-jähriger Tätigkeit für BMW-Motorrad in den Automobilsektor seines Unternehmens wechselte und daher als IVM-Präsident zurücktrat, wurde die Neubesetzung des Spitzenamtes notwendig. Als Präsident wurde der bisherige 1. Vizepräsident Ralf Keller, Yamaha Motor Deutschland, gewählt sowie Henning Putzke, BMW Motorrad, als 1. Vizepräsident. In ihrem Amt bestätigt wurden Ralph Zimmer, Piaggio Deutschland, als 2. Vizepräsident und Ronald Kabella, Bucher AG/Motorex, als Vertreter der Zulieferer und Ausstatter im Präsidium....

Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.