Veröffentlicht am 07.06.2022   Initiative proDente e.V.

Zähne schützen: Ein Zahnunfall ist schnell passiert!

Ein Zahnunfall ist bei Kindern und Jugendlichen keine Seltenheit: Etwa die Hälfte aller unter 17-Jährigen hatte einen Unfall der Zähne. Schnell ist es beim Herumtoben in Kindergarten, Schule oder Freizeit passiert. Auch zahlreiche Sportarten erhöhen das Risiko für einen Zahnunfall. Unter dem Motto „Bewegung und Sport, aber sicher“ geht es beim diesjährigen bundesweiten Kindersicherheitstag am 10. Juni um das Unfallrisiko von Kindern und Jugendlichen bei Spiel und Sport.

„Zahnunfälle passieren zu Hause, in der Freizeit oder beim Sport – Kinder und Jugendliche sind besonders häufig betroffen“, erläutert Prof. Dr. Andreas Filippi, Universitäres Zentrum für Zahnmedizin Basel UZB, Schweiz. Rund 40 Prozent aller Zahnunfälle ereignen sich beim Sport. Grundsätzlich haben alle Sportarten mit Sturzgefahr, Spielerkontakt und mit Geräten wie Schlägern ein erhöhtes Risiko für Verletzungen von Zähnen, Mund und Kiefer. Das Tragen eines Mund- oder Zahnschutzes ist in jedem Fall empfehlenswert - auch beim Training. Pflicht ist er z.B. beim Boxen.  

Individueller Mund- oder Zahnschutz senkt Verletzungsrisiko
Vorausgesetzt er sitzt gut, kann ein Mund- oder Zahnschutz nicht nur Verletzungen von Zähnen und Mundschleimhaut vorbeugen, sondern schützt auch Lippen, Zunge, Wange, Ober- und Unterkiefer sowie die Kiefergelenke bei einem Zahnunfall. Denn er fängt Kräfte ab, die bei einem Aufprall auf die Kiefer einwirken. Dadurch verringert sich zudem das Risiko für eine Gehirnerschütterung. Vergleichsstudien zeigen, dass die Verletzungsrate durch einen individuell angefertigten Sportzahnschutz um 60 Prozent sinkt. Ein Mund- oder Zahnschutz, der selbst hergestellt wird, ist deutlich schlechter bei der Schutzwirkung und kann sogar nachteilig wirken.

Mund- oder Zahnschutz muss gut passen und angenehm zu tragen sein
Ein im zahntechnischen Labor individuell hergestellter Mund- oder Zahnschutz ist einfach anzuwenden und schützt wirkungsvoll. Nach den Vorgaben und Abformung der Kiefer durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt stellt die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker ihn individuell für die Sportlerin oder den Sportler und die jeweilige Sportart her. Die erhöhte Schutzwirkung und der Tragekomfort entscheiden letztendlich, ob die Sportlerin oder der Sportler die Schiene auch wirklich ohne Probleme trägt. Schlechtsitzender, falsch positionierter Mund- oder Zahnschutz kann die Leistungsfähigkeit der Sportlerin oder des Sportlers erheblich beeinträchtigen. Er kann drücken oder das Atmen und Sprechen erschweren. Die Kosten für einen individuellen Mund- oder Zahnschutz betragen zwischen 120 und 180 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Angesichts möglicher lebenslanger Folgebehandlungen eines Zahnunfalls und der damit verbundenen Kosten sind sie dennoch eine lohnenswerte Investition.

Individueller Mund- oder Zahnschutz aus dem Dentallabor
Für den individuellen Mund- oder Zahnschutz nimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt Abdrücke oder digitale Scans des Gebisses und bestimmt die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander. Nach diesen Vorgaben fertigt die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker Modelle an. Anhand dieser Modelle wird im zahntechnischen Labor mit einer speziellen Technik aus verschieden harten und weichen Kunststoffplatten der Zahnschutz laminiert. Der Kunststoff muss einerseits elastisch sein, um stoßdämpfende Eigenschaften zu haben. Andererseits muss er starr genug sein, um die bei einem Unfall einwirkenden Kräfte auf eine große Fläche zu verteilen. Dies kann mit hoher Wahrscheinlichkeit Zahnverletzungen verhindern. In der Regel trägt die Sportlerin oder der Sportler den Mund- oder Zahnschutz im Oberkiefer. 

Nicht nur Zähne, auch Mund- oder Zahnschutz regelmäßig reinigen
Genau wie die Zähne ist der Mund- oder Zahnschutz regelmäßig zu reinigen. Nach jedem Tragen am besten unter fließendem Wasser abspülen und mit einer Zahnbürste reinigen. Danach die trockene Schiene in einer speziellen Box aufbewahren. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt sollte im Rahmen der üblichen Kontrollen der Zähne des Kindes auch regelmäßig prüfen, ob der Zahnschutz noch gut sitzt oder Veränderungen vorgenommen werden müssen. Dabei ist insbesondere in der Wechselgebissphase vom Milch- zum bleibenden Gebiss auch darüber zu entscheiden, ob eine Neuanfertigung notwendig ist.

proDente-Tipp: Auf Wunsch fertigt die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker den Mund- oder Zahnschutz auch mehrfarbig an, z.B. in den Vereinsfarben. Es ist sogar möglich, Bilder oder Aufschriften einzuarbeiten.

Und wenn es doch passiert: Die Zahnrettungsbox
Bei richtiger Lagerung kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen ausgeschlagenen bleibenden Zahn wieder einpflanzen. Ideal ist es, den ausgeschlagenen Zahn so schnell wie möglich in eine Zahnrettungsbox zu legen. Die Zahnrettungsbox enthält ein spezielles Nährmedium. Darin können die empfindlichen Zellen der Zahnwurzelhaut bis zu 48 Stunden überleben. Den ausgeschlagenen Zahn in keinem Fall reinigen oder trocken lagern und umgehend eine Zahnarztpraxis aufsuchen!  

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

RS3062_zahnunfall-quer-003-scr

Dateiname
RS3062_zahnunfall-quer-003-scr.jpg
Größe
138.33 KB
Beschreibung
Copyright

Weiterführende Links

Ricarda Wille

Initiative proDente e.V.
Ricarda Wille
PR-Referentin
Aachener Straße 1053-1055
50858 Köln
www.prodente.de

Tel. 022117099740
Fax. 022117099742
E-Mail: ricarda.wille@prodente.de

www.prodente.de
www.zahnbande.de
www.facebook.de/proDente.e.V.
www.twitter.com/prodente

Weitere Meldungen

Zahnersatz: Lückenloses Bonusheft spart Geld!

Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur zahnärztlichen Vorsorge geht, bekommt von den gesetzlichen Krankenkassen mehr Zuschuss zum Zahnersatz. Die Untersuchungen müssen lückenlos und im Bonusheft eingetragen sein. 2023 schon bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt gewesen? Sind im Bonusheft jährliche Besuche bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt über fünf Jahre vermerkt, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Haben Versicherte über zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, beträgt der Zuschuss sogar 75 Prozent. „Falls doch ein Termin innerhalb der letzten zehn Jahre versäumt wurde, müssen Patientinnen und Patienten dies schlüssig begründen können“, weiß Dirk Krop...

Tag der Zahngesundheit 2023: Menschen mit Handicap

Nicht immer ist es einfach, sich gut um die eigene Gesundheit zu kümmern - sei es durch eine Krankheit, eine Behinderung oder eine schwierige Lebenssituation. Darauf macht der diesjährige Tag der Zahngesundheit mit dem Motto „Gesund beginnt im Mund - für alle!“ aufmerksam. „Das Risiko für Karies, Parodontitis und Erkrankungen der Mundschleimhaut ist für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Behinderung höher im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung“, erläutert Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin und Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Das birgt auch Risiken für die Gesundheit des ganzen Körpers, denn die Mundgesundheit hängt eng mit der Gesamtgesundheit zusammen.“ Wenn die Mundhygiene schwerfällt Rund 8 Mio. Menschen in Deut...

Ein bunter Mix: Ideen für eine zahnfreundliche Schultüte

Vorfreude und Aufregung sind groß - der erste Schultag naht! Eine gut gefüllte Schultüte gehört natürlich dazu. Klassischerweise kommen Süßigkeiten in die Tüte, aber auch kleine Geschenke können den Schulanfang versüßen. Denn Kinder in Deutschland essen viel zu viel Zucker. Die proDente Checkliste enthält Ideen für eine zahnfreundliche Schultüte: https://media.prodente.de/?r=4372&k=34815f9d85 „Von der ersten Armbanduhr bis hin zu kleinen Geschenken rund um Spiel, Sport und Basteln liefert unsere Checkliste Anregungen, über die sich ABC-Schützen garantiert freuen“, schmunzelt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Lieber einige ausgewählte Lieblingssüßigkeiten schenken oder direkt auf eine zuckerfreie Alternative zurückgreifen.“ Auch von vorab gefüllten Schultüten, die...

Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.