Veröffentlicht am 02.10.2014   Talanx AG

Navigieren in dicker Suppe - Autofahrt im Nebel

Hannover, 01.10.2014 - Nebel macht dem Autofahrer in Deutschland vor allem im Herbst das Leben schwer. Mehr als 430 Unfälle mit Personen- und schweren Sachschäden, die auf Nebel zurückzuführen waren, verzeichnet das Statistische Bundesamt für 2013. Dazu kommt die Zahl der hier nicht erfassten leichteren Blechschäden. Jeder Autofahrer sollte deshalb wissen, wie er sich bei Nebel verhalten sollte und womit er zu rechnen hat.

Gefahren für den Verkehr

Nebel bedeutet für Verkehrsteilnehmer in erster Linie eine verschlechterte Sicht. Besonders gefährlich sind dabei plötzlich und kleinräumig auftretende Nebelwände. Dem Autofahrer bleibt so kaum Zeit, sich auf die Sichtbehinderung einzustellen. Gerade auf Autobahnen ist es extrem gefährlich wenn man mit hoher Geschwindigkeit unvermittelt in eine Nebelbank hinein fährt. Hindernisse oder vorausfahrende Fahrzeuge, die plötzlich abbremsen, können bei hoher Geschwindigkeit nicht rechtzeitig erkannt werden. Schwere Unfälle können die Folge sein. "Wichtig ist es, auf Durchsagen im Verkehrsfunk oder auf entsprechende Warnmeldungen des Navigationsgerätes zu achten und die Geschwindigkeit zu verringern - auch wenn im Moment die Sicht noch gut ist," rät deshalb Hans-Joachim Koch, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung AG.

Betrifft der Nebel ein größeres Gebiet, kann der Autofahrer sich in der Regel auf die schlechte Sicht einstellen und seine Fahrweise rechtzeitig anpassen. Besonders auf Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand sollte man dabei achten. "Der Fahrer sollte dabei öfter als sonst auf den Tacho schauen", rät HDI Schadenfachmann Koch, "denn unsere Sinne gaukeln uns im Nebel vor, langsamer zu fahren als wir es wirklich tun." Ein zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei Nebel. Bei 100 Metern freier Sicht gilt als Obergrenze 80 km/h. Wenn man auf außerhalb geschlossener Ortschaften nur einen Pfosten weit sehen kann, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren. Wird der Nebel noch dichter, muss auch diese Geschwindigkeit noch weiter gedrosselt werden.

Sicherheitsabstand und Nebelscheinwerfer

Wenn ein Autofahrer in eine Nebelwand gerät, sollte er deshalb unbedingt seine Fahrweise anpassen und ausreichend Abstand zum Vordermann lassen. Auch wenn er hinter einem anderen Auto herfährt, muss er noch in Sichtweite anhalten können. Dabei sollte er möglichst auf einen noch größeren Abstand zum nächsten Auto als bei normaler Sicht achten. Sich an den Rücklichtern des Vordermannes zu orientieren, verleitet dagegen häufig zu zu dichtem Auffahren. Als Faustregel gilt daher: Sichtweite ist gleich Sicherheitsabstand.

Bei Nebel muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Das inzwischen häufig genutzte Tagfahrlicht reicht in diesem Fall nicht aus. Der Autofahrer sollte dazu selbst zum Lichtschalter greifen. Automatiken, die dem Autofahrer im Normalfall das Ein- und Ausschalten des Abblendlichts ersparen, kommen bei Nebel häufig an ihre Grenzen. Das Fernlicht hingegen sollte nicht eingeschaltet werden. Der Nebel reflektiert dieses Licht und wirft es zurück. Die Folge: Der Fahrer wird geblendet.

Bei "erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall" dürfen laut Straßenverkehrsordnung Nebelscheinwerfer zusätzlich zum Abblendlicht geschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte, die etwa 40-mal heller als ein normales Rücklicht strahlt, ist jedoch erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern erlaubt. Sonst besteht die Gefahr, den nachfolgenden Verkehr zu blenden. In diesem Fall darf zudem nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Bessert sich die Sicht, muss sie wieder ausgeschaltet werden. Bei Gefährdung anderer Autofahrer kann sonst ein Verwarnungsgeld verhängt werden.

Nebelfahrten sind anstrengend. Rechtzeitig sollte deshalb eine Pause eingelegt werden. Die lässt sich auch gleich dazu nutzen, um Scheinwerfer und Leuchten abzuwischen, um Schmutz und Feuchtigkeit zu beseitigen. Während der Fahrt ist es außerdem wichtig, regelmäßig die Scheibenwischer anzuschalten, um den Niederschlag von der Windschutzscheibe zu entfernen.

auto im Nebel, Querformat:
http://www.hdi.de/docs/pressemeldungen/2014/anlagen/Auto_Nebel_quer.jpg

Autos im Nebel, Hochformat:
http://www.hdi.de/docs/pressemeldungen/2014/anlagen/Auto_Nebel_hoch.jpg

Hans-Joachim Koch, Leiter der Kfz-Schadenabteilung der HDI Versicherung:
http://www.hdi.de/docs/pressemeldungen/2014/anlagen/Koch2_presse.jpg

Pressemitteilung als pdf:
https://www.hdi.de/docs/pressemeldungen/2014/20141001_PM_Nebel.pdf


Für weitere Presseinformationen:
HDI Versicherungen
Pressestelle
Andreas Ahrenbeck
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Telefon: 49 511 645-4746
Telefax: 49 511 645-4504
mailto:andreas.ahrenbeck@hdi.de

HDI Homepage: http://www.hdi.de
HDI Presseseite: http://www.hdi.de/presse

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

Weitere Meldungen
IVFP bescheinigt HDI exzellente bAV-Kompetenz

Die HDI Lebensversicherung AG hat ihre Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf hohem Niveau weiter geschärft. Dies bestätigt das renommierte, unabhängige Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) in seinem aktuellen bAV-Kompetenz-Rating. Mit der Gesamtnote "exzellent" behauptet HDI sein Rating aus dem Jahr 2014. Auch in den vier Teilkategorien erreicht das Unternehmen mit fünf Sternen erneut jeweils die Höchstwertung. Dies gelang nur sechs teilnehmenden Gesellschaften. In der Teilkategorie "Haftung" konnte sich HDI im Vergleich zum letzten Rating sogar weiter verbessern. Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für bAV bei HDI, freut sich: "Das aktuelle bAV-Kompetenzrating von IVFP bestätigt, dass wir mit unserer ...

Wenn nicht nur die Blätter fallen
16.10.2015

Hannover, 15.10.2015 - Jährlich passieren Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende, morsche Baumteile - speziell in den stürmischen Herbst- und Wintermonaten. Um Schäden und daraus resultierenden Schadenersatz zu vermeiden, sollte jeder Baumeigentümer sicherstellen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr ausgeht. Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand der Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Einige Baumschädigungen, beispielsweise im Wurzelraum oder morsche Stellen im Stamm sind jedoch mit bloßem Auge nicht erkennbar. Baumeigentümer ist für Schäden verantwortlich Wenn etwas passiert, haftet grundsätzlich der Baumeigentümer. Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden bei HDI: "Nur wenn dieser beweisen kann, dass er seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht er...

Ab ins Beet - Kleingärten im Wandel

Jeder dritte Deutsche wünscht sich einen eigenen Garten, aber die Wohnsituation lässt dies nicht zu. Der Herbst kann ein guter Zeitpunkt sein, sich mit der Pacht eines Kleingartens zu beschäftigen. Dessen Image hat sich gewandelt: Vom Spießerrefugium zur bewussten Lebensweise - auch bei jungen Familien erfreuen sich die Parzellen wachsender Beliebtheit. Am Angebot scheitert es nicht: Allein im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. sind knapp eine Million Kleingartenpächter organisiert. Rund fünf Millionen Menschen in Deutschland nutzen Kleingärten als Rückzugs- und Erholungsort. Eine nachhaltige, biologisch korrekte Lebensweise im Einklang mit der Natur, mit selbst angebautem Obst und Gemüse, mit Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene, das wünschen sich heutzutage auch ju...

Scheinwerfer bringen Licht ins Dunkel

Hannover, 27.11.2014 - Herbst und Winter sind meist ungemütlich und dazu noch dunkel. Regen, Nebel und kurze Tage erschweren während dieser Zeit auch das Autofahren. Umso wichtiger ist es, dass die Beleuchtung am Auto richtig funktioniert und dem Fahrer eine halbwegs gute Sicht bei auch widriger Witterung ermöglicht. Funktionsfähige und richtig eingestellte Scheinwerfer sind in der dunklen Jahreszeit besonders wichtig. Zum Beispiel können zu hoch ausgerichtete Scheinwerfer den Gegenverkehr blenden. Zu niedrig positionierte dagegen verschenken ihr Potenzial und leuchten die Fahrbahn nicht richtig aus. Ein kurzer Check der Fahrzeugbeleuchtung vor Fahrtantritt und regelmäßiges Reinigen von Scheinwerfern und Rückleuchten sollte deshalb jetzt automatisch zu jeder Autofahrt gehören. Defek...

Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.