Veröffentlicht am 24.05.2016   Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V.   DE

Änderung des Fahrerlaubnisrechts für die Klasse A2

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will Bestandsschutz im Inland

Aufgrund der großen Resonanz auf die geplante Einführung der 70kW-Regel für den Stufenführerschein A2 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in der entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat jetzt vorliegt, einen inländischen Bestandsschutz für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen.

Aufgrund der großen Resonanz auf die geplante Einführung der 70kW-Regel für den Stufenführerschein A2 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in der entsprechenden Verordnung, die dem Bundesrat jetzt vorliegt, einen inländischen Bestandsschutz für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Demnach könnten die Inhaber der Klasse A2, die vor dem kommenden Stichtag diesen Führerschein erworben haben, auch weiterhin in Deutschland gedrosselte Fahrzeuge führen, deren Ausgangsleistung höher als 70kW ist. Aus europarechtlichen Gründen kann dieser Bestandsschutz jedoch nicht auf das Ausland ausgedehnt werden. Die geplante Sitzung des Bundesrates zu dieser Verordnung soll am 08. Juli 2016 stattfinden.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

PM201605_Änderung Fahrerlaubnisrecht A2

Dateiname
PM201605_Aenderung_Fahrerlaubnisrecht_A2.jpg
Größe
5401.3 KB
Beschreibung
Copyright

PM201605_Änderung Fahrerlaubnisrecht A2

Dateiname
PM201605_Aenderung_Fahrerlaubnisrecht_A2.pdf
Größe
127.04 KB
Beschreibung
Copyright
Weitere Meldungen
20.12.2019
DE

A1 in B . Neues Mobilitätsangebot für Deutschland

20. Dezember 2019 Berlin/Essen (IVM). In seiner heutigen Sitzung stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. 11 KW (15 PS) Leistung. Prüfungs- aber nicht schulungsfrei Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus – verzichtet aber auf eine Prüfung. Damit eröffnet sich für viele Menschen in Deutschland die...

09.06.2017
DE

IVM wählt neues Präsidium

Zu Gast beim IVM-Mitgliedsunternehmen Touratech im Schwarzwald bestimmten die Vertreter der Motorrad- und Rollerbranche am 7. Juni während der Jahreshauptversammlung des Verbandes ihr Präsidium nach 2 Jahren turnusmäßig neu. Da der bisherige IVM-Präsident Heiner Faust nach 16-jähriger Tätigkeit für BMW-Motorrad in den Automobilsektor seines Unternehmens wechselte und daher als IVM-Präsident zurücktrat, wurde die Neubesetzung des Spitzenamtes notwendig. Als Präsident wurde der bisherige 1. Vizepräsident Ralf Keller, Yamaha Motor Deutschland, gewählt sowie Henning Putzke, BMW Motorrad, als 1. Vizepräsident. In ihrem Amt bestätigt wurden Ralph Zimmer, Piaggio Deutschland, als 2. Vizepräsident und Ronald Kabella, Bucher AG/Motorex, als Vertreter der Zulieferer und Ausstatter im Präsidium....

Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.