Schul-Kuchen bleibt umsatzsteuerfrei
Ab dem 1. Januar 2023 soll beim Verkauf selbstgebackenen Kuchens von Schulen und Kitas künftig grundsätzlich Umsatzsteuer anfallen. Olav Gutting weist darauf hin, dass die Anwendung der Umsatzsteuerpflichtigkeit unwahrscheinlich ist und sieht Handlungsbedarf beim Bundesfinanzministerium.