Veröffentlicht am 19.07.2018   Diskurs Communication GmbH   DE

Erbteil verkaufen und raus aus der Erbengemeinschaft

ErbTeilung-Experte Manfred Gabler: Mit einem Erbteilverkauf lassen sich langwierige Auseinandersetzungen vermeiden

Weilheim. Der Verlust eines Menschen an sich verursacht schon einen hohen Grad an Emotionalität. Zu dem Gefühl der Trauer kommen jedoch oft noch Unstimmigkeiten, was das Erbe betrifft, hinzu. Auch wenn ein Testament gemacht wurde und die Verteilung des Erbes klar erscheint, ist das Konfliktpotenzial in Erbengemeinschaften generell groß. Die Vorstellungen, wem etwas zusteht und warum, gehen oft weit auseinander. Eine vernünftige Herangehensweise und damit eine Einigung scheinen in weiter Ferne. Viele Erbengemeinschaften zerstreiten sich und sehen im Gang zu Anwalt und Gericht die einzige Möglichkeit.

Die Experten der ErbTeilung GmbH aus Weilheim zeigen hingegen Alternativen auf, die ohne Anwalt auskommen, schnell realisierbar sind und langwierigen Streit vermeidet. Die Maxime der Erbexperten ist es, die Erben nicht noch mit zusätzlichen Anwalts- oder Gerichtskosten zu belasten, die ihr Erbe weiter schmälern. Vielmehr werden individuelle Lösungen gefunden, die dem Erben in dieser besonderen Situation schnell und unbürokratisch weiterhelfen. Wenn sich der Erbe also in einer Erbengemeinschaft befindet, der er sich schnellstmöglich entziehen möchte, ist der Erbteilverkauf eine der einfachsten Möglichkeiten. Was erleichternd hinzukommt, ist, dass die Miterben nicht um Erlaubnis gebeten werden müssen.

„Wir bearbeiten etwa 1.000 Erbschaften pro Jahr und haben die Erfahrung gewonnen, dass es für viele Erben eine gute Option ist, ihren Erbteil zu verkaufen und so schnell aus der Erbengemeinschaft herauszukommen. Sie gehen dadurch langen Auseinandersetzungen aus dem Weg, schonen damit ihre Nerven und erhalten ihr Erbe unmittelbar nach dem Verkauf“, rät Manfred Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH, die über diese unkomplizierte Lösung auf ihrem Portal erbteilung.de informiert.

Beim Erbteilverkauf ist keine Erlaubnis der Miterben notwendig

Den Erbanteilsverkauf prüfen die Experten von ErbTeilung genau und unterbreiten dem Erben provisions- und kostenfrei ein Angebot für seinen Anteil. Bei Einverständnis kaufen die Experten von ErbTeilung notariell den Erbanteil und der Erbe erhält unmittelbar nach dem Verkauf den Erlös. Die Sicherheit ist durch die notarielle Beurkundung sehr hoch, die Abwicklung dennoch einfach und durchschnittlich innerhalb von fünf Monaten erledigt.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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