Veröffentlicht am 18.12.2019   Initiative proDente e.V.   DE

Zahnbürste: Neues Jahr – neue Technik

Gute Vorsätze fürs neue Jahr? Gesünder leben steht für viele Menschen im Mittelpunkt. Warum nicht auch mal die Gesundheit von Zähnen und Mund checken und vielleicht alte Gewohnheiten über Bord werfen?

„In den letzten Jahren haben zahlreiche Studien Hinweise darauf geliefert, dass elektrische Zahnbürsten bei gleicher regelmäßiger und systematischer Anwendung zu einer effektiveren Mundhygiene führen können als manuelle Zahnbürsten“, erklärt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Zwar sind mit manuellen Bürsten grundsätzlich vergleichbar gute Ergebnisse zu erzielen wie mit elektrischen – jedoch nur bei optimaler Putztechnik. Und diese hat nicht Jeder. „Die elektrische Zahnbürste erleichtert dies“, so Oesterreich. „Insbesondere um einer Parodontitis, also einer Entzündung des zahnumgebenden Gewebes vorzubeugen, zeigt die elektrische Bürste nach aktueller Studienlage Vorteile. Entscheidend ist aber gleichzeitig das eigene positive Mundgesundheitsbewusstsein.“

Elektrische Zahnbürsten leichter anzuwenden

Elektrische Zahnbürsten vereinfachen die Bewegungsabläufe beim Putzen. Denn sie führen die kleinen Bewegungen am Zahn selbst durch. Das fördert ein gutes Putzergebnis. Insbesondere für Patienten mit manuellen Einschränkungen oder mit zunehmendem Lebensalter kann die elektrische Zahnbürste eine große Hilfe sein.

Im Wesentlichen lassen sich elektrische Zahnbürsten in zwei Gruppen einteilen: Zum einen gibt es die oszillierend-rotierenden Bürsten. Sie haben runde Köpfe, die hin- und herschwingen sowie zum Teil pulsieren. Zum anderen reinigen schallaktive Zahnbürsten mit seitwärtsschwingenden Borstenfeldern durch Vibration und Schwingungen der Borsten. Unabhängig davon ist es notwendig, mit einer entsprechenden Systematik alle Flächen des Zahnes zu erreichen und zusätzlich die Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten einmal täglich zu reinigen.

Beim Schutz vor Karies kommt es hingegen auf Fluorid an

Die Studien zeigen auch: Um die Zähne vor Karies zu schützen, ist die Art der Zahnbürste eher unerheblich. Wichtig ist hier der Fluoridgehalt der Zahnpasta. Erwachsene sollten ihre Zähne zweimal täglich mit einer Zahnpasta putzen, die 1.500 ppm Fluorid enthält. Einmal täglich Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürste ergänzt die Mundpflege optimal.

Für Kinder gilt: Ab dem ersten Milchzahn sollten Eltern ihrem Kind morgens und abends die Zähne putzen. In den ersten zwei Lebensjahren reicht dabei zweimal täglich eine erbsengroße Menge einer Kinderzahnpasta (Fluoridgehalt 500 ppm). Oder sie können einmal täglich mit einer reiskorngroßen Menge einer Zahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid putzen. Ab dem zweiten Geburtstag sollte zweimal täglich mit einer erbsengroßen Menge einer Kinderzahnpasta geputzt werden, die 1.000 ppm Fluorid enthält. Wenn die ersten bleibenden Zähne im Alter von etwa sechs Jahren durchgebrochen sind, können Kinder Erwachsenenzahnpasta mit 1.500 ppm Fluorid zweimal täglich benutzen.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

Elektrische Zahnbürste-001-scr

Dateiname
Elektrische Zahnbürste-001-scr.jpg
Größe
333.66 KB
Beschreibung
Copyright

Weiterführende Links

Weitere Meldungen

Content mit Nebenwirkungen

Zahngesundheit wird viral. Erfolgreiche Dentfluencer schaffen Aufmerksamkeit und vermitteln Wissen. Das bietet Chancen für gute Aufklärung, birgt aber auch Gefahren: Mythen und Fake News rund um Zahnpflege halten sich hartnäckig. Dazu gehören vermeintlich „natürliche“ Alternativen wie Ölziehen, aggressives DIY-Whitening mit Aktivkohle, Zitrone oder Backpulver sowie widerlegte Fluorid-Mythen. Auch kosmetische Schnelllösungen wie DIY-Zahnkorrekturen oder unkritisch beworbene Veneers werden in sozialen Netzwerken oft verharmlost. Fluorid ist toxisch – euer Ernst? Zahnmedizinische Themen passen perfekt zu Social Media. Zähne betreffen jeden: schöner, gesünder, weißer – das wollen alle. Zahnthemen sind sichtbar, emotional und sofort bewertbar. Vorher-Nachher funktioniert, Algorithmen l...

Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.