Veröffentlicht am 26.03.2020   Badischer Weinbauverband e.V.   DE

Landesregierung erlaubt Wiedereröffnung von Weinverkaufsstellen

Seit heute gilt eine Ausnahmeregelung des Landes Baden-Württemberg zur Öffnung von Vinotheken und Weinverkaufsstellen.

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut hat gestern Abend dem Ministerium Ländlicher Raum eine Interpretation der Corona-Verordnung übermittelt, wonach Weinverkaufsstellen unmittelbar am Produktionsort zur Direktvermarktung wieder öffnen dürfen. Diese waren durch eine Verordnung vom 22. März vorübergehend geschlossen worden, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verringern.
Der Infektionsschutz hat für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität, deshalb dürfen in den Verkaufsstellen kein Ausschank und keine Verkostung stattfinden und die strengen Hygienevorschriften müssen unbedingt beachtet werden. Diese Auflagen sind immens wichtig und nach Auffassung des Verbandes zwingend einzuhalten. Dennoch erleichtert die Öffnung der Verkausstätten vielen Betrieben die Abgabe der Weine an ihre Kunden.
Der Badischen Weinbauverband begrüßt die von Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut eröffnete Möglichkeit, hatte er doch bereits in einem Schreiben an des Ministerium vom 24. März auf die möglichen Folgen der Schließung von Weinverkaufsstellen für die Betriebe hingewiesen.
"Der Direktvertrieb über Vinotheken stellt einen wichtigen Vertriebskanal insbesondere für direktvermarktende Weingüter dar, gerade in der aktuellen Krise, in der bereits Gastronomie und Hotellerie als Absatzweg für die Weinbaubetriebe weggebrochen sind.", erläutert Holger Klein, stellvertretender Geschäftsführer des Badischen Weinbauverbandes. "Dennoch ist die Wiedereröffnung der Vinotheken für unsere Mitgliedsbetriebe nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn momentan sind sehr wenige Kunden draußen unterwegs. Die Geschäftsführung hat sich deshalb bei der Landesregierung dafür eingesetzt, dass auch Weinbaubetriebe mit eigener Vermarktung unter den finanziellen Corona-Rettungssschirm genommen werden.", so Klein weiter. Eine Entscheidung über finanzielle Unterstützung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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Nach vorläufiger Schließung dürfen die Vinotheken im Land seit heute wieder öffnen, vorausgesetzt die strengen Hygienevorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus werden eingehalten.
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Deutsches Weininstitut DWI

Über den BWV
Der Badische Weinbauverband (BWV) ist eine berufsständische Interessenvertretung und besteht aus rund 420 Mitgliedsbetrieben mit etwa 16.000 Einzelmitgliedern (Stand 2020). Darunter rund 340 Weingüter und selbstvermarktende Weinbaubetriebe, mehr als 70 Winzergenossenschaften, ein Mitglied des Verbandes Badischer Rebenpflanzguterzeuger, sowie 27 Fördernde Mitglieder. Zweck des Weinbauverbandes ist die Förderung des badischen Weinbaus sowie die Wahrung der Interessen der badischen Winzer gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

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