Veröffentlicht am 05.05.2020   Badischer Weinbauverband e.V.   DE

Amtszeit der Badischen Weinhoheiten verlängert

Mit seiner Entscheidung, die Amtszeit der amtierenden Weinhoheiten um ein Jahr zu verlängern, reagiert der Badische Weinbauverband auf die weiterhin bestehenden Einschränkungen von Veranstaltungen im Zuge der Corona-Pandemie.

Der Badische Weinbauverband hat sich für eine Verlängerung der Amtszeit von Weinkönigin Sina Erdrich sowie ihrer Weinprinzessinnen Simona Maier und Hanna Mußler um ein Jahr entschieden. Damit tragen das Präsidium und Verbandsgeschäftsführer Peter Wohlfarth der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Termine in der aktuellen Amtszeit bereits ausgefallen sind und noch ausfallen werden.
„Wir haben diese Entscheidung in enger Abstimmung mit unseren Weinhoheiten getroffen und sind überzeugt davon, die beste Lösung gefunden zu haben. Unsere Weinhoheiten erhalten so die Chance, mehr Termine wahrnehmen zu können, sobald die Corona-bedingten Beschränkungen gelockert werden. Außerdem hoffen wir darauf, im Juni 2021 eine Wahl und Krönung unter normalen Bedingungen durchführen zu können. Aktuell wäre das nicht möglich, da es Stand heute noch keine Lockerungen der Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen gibt.“, erläutert der stellvertretende Geschäftsführer Holger Klein, den Beschluss der Verbandsführung.
Die amtierenden Weinhoheiten begrüßen diese Entscheidung und haben sich alle dazu bereit erklärt, ein weiteres Jahr im Auftrag des Badischen Weines unterwegs zu sein. „Wir freuen uns sehr darüber, weiterhin gemeinsam durch diese Zeit gehen zu dürfen und sobald die Krise endet wieder vollumfänglich auf Weinfesten, bei Weinproben und jeglichen anderen Begegnungen in unseren Ämtern wirken zu können.“, kommentiert Weinkönigin Sina Erdrich.
Der Verband hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht, denn neben aller positiven Aspekte bringt die Verlängerung der Amtszeit auch einen Nachteil mit sich. So wird 2020 keine badische Kandidatin ins Rennen um die Krone der Deutschen Weinkönigin gehen. Dazu erklärt Klein: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Die Alternative zur einjährigen Verlängerung wäre beispielsweise eine Verschiebung des Wahltermins in den Herbst gewesen, das hätte unseren Rhythmus gehörig durcheinandergebracht, schließlich hängt unser Wahltermin mit dem Freiburger Weinfest und anderen Veranstaltungen zusammen. Nachdem bereits die meisten Bereiche ihre Weinfeste und somit auch die Wahlen ihrer Bereichsweinhoheiten absagen mussten, lag für uns die Entscheidung auf der Hand. Außerdem ist noch immer nicht sicher, ob im August oder September überhaupt wieder Großveranstaltungen ohne Einschränkungen durchgeführt werden können.“

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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Der Badische Weinbauverband (BWV) ist eine berufsständische Interessenvertretung und besteht aus rund 420 Mitgliedsbetrieben mit etwa 16.000 Einzelmitgliedern (Stand 2020). Darunter rund 340 Weingüter und selbstvermarktende Weinbaubetriebe, mehr als 70 Winzergenossenschaften, ein Mitglied des Verbandes Badischer Rebenpflanzguterzeuger, sowie 27 Fördernde Mitglieder. Zweck des Weinbauverbandes ist die Förderung des badischen Weinbaus sowie die Wahrung der Interessen der badischen Winzer gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

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