WIRSOL bringt Photovoltaik- und Batterieausbau mit neuen Investitionsmodellen voran
Beim diesjährigen Wirsol Investoren-Forum wurden vor einem ausgesuchten Fach- und Investorenpublikum neue Investitionsmöglichkeiten vorgestellt .
Erlenbach. Mit der steigenden Ökostromumlage müssen die Stromkunden im nächsten Jahr mit weiteren Belastungen rechnen. Die wichtigsten Kostenbestandteile des Strompreises werden sich 2016 erhöhen. Im Gegenzug könnte der Staat mit einer reduzierten Steuerbelastung auf den Strompreis für eine Entlastung der Verbraucher sorgen.
Für 2016 steigt die Ökostromumlage wieder deutlich an
Die EEG-Umlage wird für das Jahr 2016 von derzeit 6,17 Cent je Kilowattstunde auf 6,35 Cent je Kilowattstunde steigen. Im vergangenen Jahr war die EEG-Umlage erstmals leicht gesunken. Nun wird sich der Aufschlag für das nächste Jahr, wie in den Jahren zuvor, wieder erhöhen. Somit sind auch Strompreiserhöhungen zu erwarten.
Die EEG-Umlage gleicht die Kosten aus, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen. Die Abgabe entsteht aus der Differenz zwischen dem Preis der Kilowattstunde an der Strombörse und der Vergütung für die Ökostromproduzenten. Die Mehrkosten tragen vor allem die privaten Stromkunden.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz könnte für Ausgleich sorgen
Auf den Strompreis wird bisher der volle Mehrwertsteuersatz erhoben. Auch auf die staatlichen Steuern und Abgaben, die den Strompreis ohnehin schon in die Höhe treiben. Das ist nicht gerechtfertigt, sagen viele Experten.
"Die von der Politik einmal angedachte Strompreisbremse funktioniert nicht. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer könnte den Anstieg der Stromkosten für die Verbraucher durch andere staatliche Abgaben wenigstens zum Teil auffangen. So könnte die Politik zeigen, dass Sie es ernst meint, mit einer Stromkostenbegrenzung für die Verbraucher", erklärt Tillmann Raith, Geschäftsführer der DEG Deutsche Energie GmbH.
Der Grundgedanke hinter dem ermäßigten Steuersatz ist der, die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Daher hat der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz zum Beispiel auf Grundnahrungsmittel, Sport, Kultur und auch den öffentlichen Nahverkehr festgelegt. Obwohl aus dem täglichen Leben als notwendige Infrastruktur nicht wegzudenken, gehört Energie, im Gegensatz zu zahlreichen Luxusgütern, nicht zum "notwendigen Bedarf".
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen finden Sie hier: www.deutsche-energie.de oder www.envitra.de
Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com
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