WIRSOL bringt Photovoltaik- und Batterieausbau mit neuen Investitionsmodellen voran
Beim diesjährigen Wirsol Investoren-Forum wurden vor einem ausgesuchten Fach- und Investorenpublikum neue Investitionsmöglichkeiten vorgestellt .
Bayreuth. Der Energiedienstleister ISPEX kooperiert zukünftig mit dem Messgerätehersteller Janitza. Durch die Zusammenarbeit profitieren Industrie- und Gewerbekunden von den modernen UMG-Messgeräten in Verbindung mit den Analysemöglichkeiten durch das ISPEX-Energiekonto.
Auch sehr komplexe Messkonzepte sind möglich
Über die Zusammenarbeit sind von sehr einfachen, kleineren Projekten bis hin zu komplexen, vielschichtigen Messkonzepten alle Möglichkeiten gegeben. Dazu werden die Messgeräte von Janitza mit ihrer innovativen Push-Technologie zukünftig direkt an das ISPEX-Energiekonto angebunden. Dabei ist sowohl eine Neuinstallation von Messtechnik als auch die Einbindung bestehender Zähler und Sensoren möglich.
Im Rahmen der Kooperation bietet Janitza die hochwertigen Messgeräte der Serie UMG604 unter spezieller Bestellnummer mit vordefinierter Push-Technologie für das ISPEX-Energiekonto an. Sobald das Messgerät mit ISPEX-Bestellnummer beim Kunden eingebaut ist, übermittelt es die Daten direkt und proaktiv im 15-Minuten-Takt in das ISPEX-Energiekonto und ermöglicht damit den Zugriff auf die energiewirtschaftlich relevanten Messdaten ohne Zeitverzug.
Gesetzliche Verpflichtungen lassen sich einfach erfüllen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bringen für Unternehmen immer mehr Verpflichtungen zur Ermittlung exakter Energiedaten mit sich. So sieht beispielsweise der Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Eigenversorgung vor, dass Betreiber einer Eigenerzeugungsanlage die Zeitgleichheit zwischen Eigenerzeugung und Eigenverbrauch viertelstundengenau nachweisen müssen. Maßgebend ist dabei die Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher. Sämtliche Energiemengen, die an dritte Letztverbraucher - also auch verbundene Unternehmen oder Dienstleister - geliefert werden, müssen demnach viertelstundengenau gemessen und vom Eigenverbrauch des Erzeugers abgegrenzt werden.
EEG-Ausnahmeregelungen lassen sich sichern
Sofern eine entsprechend detaillierte Abgrenzung nicht gewährleistet werden kann, entfallen laut Bundesnetzagentur für die selbst erzeugten und verbrauchten Strommengen die Ausnahmeregelungen von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage. Für Betreiber von Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, geht es hier also um die volle EEG-Umlage von derzeit 6,354 Cent je Kilowattstunde, bei Neuanlagen um die Begrenzung der EEG-Umlage auf derzeit 35 Prozent für den selbstverbrauchten Strom. Da an Industriestandorten sehr häufig eine Weiterleitung von Strom z. B. an Tochter- oder Schwesterunternehmen, externe Dienstleister, Funkmasten o. Ä. vorliegt, entsteht für zahlreiche Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen folglich die Notwendigkeit innerbetriebliche, viertelstundengenaue Untermessungen zu installieren.
Zusätzlich erfordert der Betrieb von Energiemanagementsystemen oder die Beantragung von Stromsteuervergütungen häufig den Einsatz weiterer Messpunkte. Seit Januar 2016 gilt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit besonderen Verfahren: Der Gesetzgeber gewährt Stromsteuerentlastungen nur noch, wenn die Verbräuche in den begünstigten Fertigungsverfahren nachweislich durch geeichte Unterzähler gemessen und im Antragsverfahren entsprechend dokumentiert werden. Mit dem Einsatz von Janitza-Messgeräten in Verbindung mit dem ISPEX-Energiekonto lassen sich die Verpflichtungen problemlos erfüllen.
Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com
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