Kfz-Haftpflichtversicherung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen schützt vor hohen Schadensansprüchen
Der Winter ist da und damit die Gefahren im Straßenverkehr durch Nässe, Frost und Schnee. Die Experten der GHV raten daher, jetzt zu prüfen, ob Fahrzeuge und Maschinen richtig versichert sind. Dies gilt umso mehr, wenn der Landwirt für seine Kommune das Schneeräumen übernimmt.
Darmstadt, 13.12. 2021. Der Winter ist da und damit die Gefahren im Straßenverkehr durch Nässe, Frost und Schnee. Es entsteht Rutschgefahr auf vielen Straßen und Zufahrtswegen. In der Landwirtschaft gibt es die verschiedensten Situationen, in denen es mit Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Maschinen zu Unfällen kommt. Aber auch Unfälle direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sind keine Seltenheit. Es ist daher wichtig, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen durch die richtige Versicherung umfassend abzusichern. Die Experten der GHV raten daher, jetzt zu prüfen, ob Fahrzeuge und Maschinen richtig versichert sind. Dies gilt umso mehr, wenn der Landwirt für seine Kommune das Schneeräumen übernimmt.
"Grundsätzlich sind Halter land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge gesetzlich dazu verpflichtet, für sämtliche Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die GHV hat sich auf die Versicherung land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen spezialisiert und bietet bei Schadensansprüchen Dritter Schutz in Millionenhöhe", erläutert Markus Gietz, der als Leiter der Kraftfahrtversicherung bei der GHV auch die Qualität der Versicherungsprodukte besonders im Blick hat.
Zu den landwirtschaftlichen Fahrzeugen gehören Zugmaschinen, selbstfahrende Maschinen wie beispielsweise Mähdrescher, darüber hinaus Bagger, aber auch Anhänger. Auch Schäden durch Naturgewalten und Bedienungsfehler sollten aufgefangen werden
Nicht nur die Schadensansprüche Dritter sollten aufgefangen werden, sondern auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die beispielsweise durch Naturgewalten oder Wildunfälle verursacht werden. Dies gilt besonders für die Pkw und Lieferwägen, die der Landwirt nutzt.
"Schon bei Wildunfällen oder Naturgewaltschäden bietet eine Teilkaskoversicherung bereits Schutz vor finanziellem Schaden", erklärt Versicherungsfachmann Gietz. Unter den Versicherungsschutz der Teilkasko fallen auch Ereignisse wie Glasbruch oder Diebstahl. Neben den Fahrzeugen sollten aber auch Maschinen und Anlagen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Gietz empfiehlt dafür die Maschinenbruchversicherung.
"Die Maschinenbruchversicherung kommt über die Kaskoversicherung hinaus für unvorhergesehene Betriebsschäden, wie beispielsweise Bedienungsfehler, aber auch Materialfehler der Maschinen, auf", ergänzt Gietz. Des Weiteren springt die Maschinenbruchversicherung auch bei der Ersatzbeschaffung oder einem Totalschaden ein, was gerade zu Erntezeiten nicht zu unterschätzen ist. Weitere Informationen
Die GHV VERSICHERUNG ist aus Überzeugung anders: Klein, schlagfertig und spezialisiert auf Versicherungslösungen für Mensch, Tier und Natur. Das öffentlich-rechtliche Unternehmen ist Deutschlands ältester Tierversicherer und Risikoträger für Haftpflicht, Kfz-, Unfall- und Tierversicherung. Zusammen mit exklusiven Kooperationspartnern bietet sie Versicherungslösungen in einer Hand.
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