Veröffentlicht am 28.01.2022   Diskurs Communication GmbH   DE

Leistungszuschlag gleicht Kostenexplosion für Pflegebedürftige aus

Olav Gutting MdB: Die beschlossene Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen wirkt sich positiv aus

Die vom Bundestag beschlossene Pflegereform wirkt sich positiv aus. Seit dem 1. Januar gilt die mit der Pflegereform beschlossene Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen der Region erhalten einen Leistungszuschlag.

Berlin/Waghäusel. Die noch von der alten Bundesregierung beschlossene Pflegereform sorgt für deutliche Entlastungen für Pflegeheimbewohner und deren Angehörige. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting hin, den verschiedene Anfragen zu der Thematik aus seinem Wahlkreis Bruchsal Schwetzingen erreicht haben.

Die Tochter einer 92-jährigen Heimbewohnerin, die seit vier Jahren vollstationär im Seniorenzentrum in Waghäusel-Wiesental lebt, hatte sich an den Abgeordneten gewandt. Die nicht durch eigene Rente der alten Dame und durch den Zuschuss der Pflegekasse gedeckten Heimkosten in bisherigen Höhe von 500 € werden von deren Kindern aufgebracht. Zum 1. Oktober 2021 sollte eine Erhöhung um weitere 600 Euro erfolgen. Eine monatliche Belastung wäre von den beiden nicht zu tragen gewesen.

Die Pflegekasse der Heimbewohnerin in Waghäusel hat nun eine Verringerung des Eigenanteils zu den vollstationären Pflegeleistungen angekündigt und einen Leistungszuschlag errechnet. Bei der Kostenrechnung vom Januar 2022 wurde dieser Leistungszuschlag angerechnet, sodass von der Tochter nur ein "rein rechnerisch" minimaler Anteil von 3,40 Euro im Monat zu tragen ist.
 
Vom Bundestag beschlossen Pflegereform wirkt sich positiv aus

"Seit dem 1. Januar gilt die mit der Pflegereform beschlossene Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten einen Leistungszuschlag. Dies wirkt sich in Fällen wie dem mir aus Waghäusel geschilderten positiv aus", erklärte Olav Gutting.

Der Leistungszuschlag auf den jeweils zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen beträgt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von bis zu 12 Monaten 5%, bei mehr als 12 Monaten 25%, bei mehr als 24 Monate 45%, bei mehr als 36 Monate 70%.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

Olav Gutting MdB

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Olav Gutting MdB
Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen
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