Veröffentlicht am 25.10.2022   Diskurs Communication GmbH   DE

Menschen mit Behinderung wehren sich gegen neue Maskenpflicht

Olav Gutting MdB: Maskenpflicht auf den medizinischen Bereich beschränken

Der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting unterstützt die Beschwerde von Trägern von Behinderteneinrichtungen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Maskenpflicht in den Wohnheimen.

Schwetzingen. Der Bundestagsabgeordnete Olav Gutting unterstützt die Beschwerde von Trägern von Behinderteneinrichtungen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Maskenpflicht in den Wohnheimen, beispielsweise der Lebenshilfe. Auch bei ihm ist der Unmut aus den Behinderteneinrichtungen angekommen.

Aktuell gelten in den Einrichtungen die bislang strengsten Regeln seit Beginn der Pandemie. Tausende Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung müssen, sobald sie ihr eigenes Zimmer in einem Wohnheim verlassen, jetzt wieder Maske tragen.  Dagegen hat die Lebenshilfe Bruchsal-Bretten zusammen mit den Hagsfelder Werkstätten aus Karlsruhe Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. 

Grundlage ist das neue Infektionsschutzgesetz ist Schuld an der Misere, beklagt er. Bis 7. April will man damit sogenannte vulnerable Menschen in Einrichtungen wie Altenheimen oder eben Behinderteneinrichtungen vor Corona-Infektionen schützen. Dazu gehört, dass sich das Personal wieder dreimal pro Woche und zwar unter Aufsicht testen lassen muss. Besucher müssen einen Test von einer Teststelle mitbringen. Seit dem 1. Oktober sind die Türen der Einrichtungen wieder verschlossen.

Die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung werden nach Auffassung der Einrichtungen nicht berücksichtigt. Nur weil jemand behindert sei, sei er noch lange nicht krank oder vulnerabel, so der Hinweis.  Ähnlich sehen  das auch die Betreuer der behinderten Menschen. Die allermeisten sind mindestens dreimal geimpft und die Einrichtungen hatten ein funktionierendes Testkonzept.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Olav Gutting wirbt für Pragmatismus. Er hatte gegen das aktuelle Infektionsschutzgesetz gestimmt. „Corona ist nicht vorbei, die Zahlen steigen wieder, und wir müssen weiter auf der Hut sein. Bei der Maskenpflicht meine ich aber, man sollte das auf den medizinischen Bereich beschränken“, erklärte Gutting. 

„Die Bundesregierung hat auf der einen Seite Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie beschnitten und auf der anderen Seite unlogische Regelungen bei der Maskenpflicht durchgedrückt. Jetzt fehlt der passgenaue Rahmen für die Bundesländer. Die Länder sind nun gefragt, ihre Interessen stärker zu artikulieren“, so Olav Gutting.  

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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Olav Gutting ist direkt gewählter Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen in Baden-Württemberg. Er ist Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

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