• Bei Hauptuntersuchung und Polizeikontrollen ist noch kein Nachweis von OP-Masken im Verbandkasten nötig • Hersteller müssen die einschlägige Norm DIN 13164:2022 seit 1. Februar 2023 umsetzen • GTÜ empfiehlt zur eigenen Sicherheit OP-Masken
Was in den Kraftfahrzeug-Verbandkasten gehört, regelt in Deutschland ganz klar die DIN 13164. Auf diese Norm bezieht sich auch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im Paragrafen 35h zu „Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“. Derzeit haben Autofahrer in Deutschland aber ein Problem: Die jüngste Fassung der Norm, DIN 13164:2022 ist nach einer einjährigen Übergangszeit seit 1. Februar 2023 bindend. Darin sind zwei staubsicher verpackte OP-Masken neu als Inhalt vorgeschrieben.
Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com
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