Veröffentlicht am 04.03.2026   Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V.   DE

Ombudsverein Erdwärme für schnelle Schlichtungen gegründet

Die Branche schafft mit Unterstützung des Landes eine bürgernahe Möglichkeit zur Einigung im Schadensfall.

Stuttgart. Fünf in Baden-Württemberg aktive Unternehmen der tiefen Geothermie - Badenova, Deutsche Erdwärme, EnBW, MVV, Vulcan Energy sowie die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg und der Bundesverband Geothermie haben gemeinsam den Ombudsverein Erdwärme e.V. gegründet - und damit ein klares Zeichen für tiefe Geothermie in Baden-Württemberg gesetzt. Ziel des Vereins ist es, Meinungsverschiedenheiten bei etwaigen Schäden durch Erdwärme-Projekte schnell, niederschwellig und neutral zu klären. Das Land unterstützte bei der Erarbeitung der regulatorischen Grundlagen und begründet mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung die künftige Unterstützung des Vereins.

Bedenken ernst nehmen

"Geothermie, besonders tiefe Geothermie, ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg hin zu einer erneuerbaren Energieversorgung in Baden-Württemberg - insbesondere für die Erzeugung erneuerbarer Wärme. Hier schlummert ein großes Potenzial, das wir nutzen müssen. So kommen wir schneller weg von fossilen Energien und schneller voran beim Klimaschutz", so Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Land begrüßt daher das Engagement der Branche, den Ausbau der Geothermie im Land weiter voranzutreiben. Wichtig ist dabei auch, dass die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich dieser Technologie ernst genommen werden.

Schnelle Einigung mittels Ombudsperson

"Bereits im vergangenen Jahr wurden für Baden-Württemberg verbindliche Sicherheitsstandards festgelegt, sodass Schadensfälle nahezu ausgeschlossen sind. Mit der Schaffung des Ombudsvereins Erdwärme haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg künftig im etwaigen Streitfall die Möglichkeit, mit Hilfe der Ombudsperson eine schnelle Einigung zu erzielen, wenn es dennoch zu Schäden kommen sollte. Das Ombudsverfahren gewährleistet eine unabhängige und schnelle Entscheidung. Ein besonderes Anliegen des Landes war zudem, dass Schäden bis zu 10.000 Euro vollständig reguliert werden", so Baumann weiter.

Unbürokratische Lösung

Die Vergangenheit zeigt, dass Schäden durch tiefe Geothermie zwar sehr selten sind, aber trotzdem nicht vollständig ausgeschlossen werden können. In einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten untersuchte Professor Dr. Oliver Brand (Universität Mannheim) 2024 die Schadensfallabsicherung und Schadensfallregulierung bei Projekten der tiefen Geothermie. Im Gutachten wird die Bedeutung einer schnellen, unbürokratischen und vollständigen Schadensregulierung hervorgehoben.

Regularien gemeinschaftlich erarbeitet

Auf Initiative des Landes haben sich daraufhin Unternehmen der tiefen Geothermie zusammengefunden, um in enger Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg und mit Unterstützung von Professor Dr. Oliver Brand und der Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg die Regularien für den Ombudsverein Erdwärme zu erarbeiten. Der Verein legt die Basis für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über Ansprüche, die im Zusammenhang mit Erdwärme-Projekten stehen. Der Ombudsverein wird vom Land auch künftig begleitet. Zudem wird das Land im Rahmen der Kooperation mit der Auswahl der Ombudsperson betraut.

"Der Ombudsverein schafft für die Bürgerinnen und Bürger ein leicht zugängliches, schnelles und unabhängiges Instrument, auf das Geschädigte im Streitfall zurückgreifen können", sagt 
Dr. Hansjörg Roll, der auf der Gründungsversammlung gewählte 1. Vorsitzende des Ombudsverein Erdwärme und Vorstand Technik bei der MVV. Die noch auszuwählende Ombudsperson ist in ihrem Handeln, ihrer Bewertung der Fälle und ihrer Entscheidung unabhängig von den Vereinsmitgliedern. Sie kann in Zukunft von Betroffenen einfach über ein Onlineformular angerufen werden. Die Streitschlichtung kann deutlich schneller als in formaljuristischen Verfahren erfolgen und ist für die Betroffenen grundsätzlich kostenlos.

"Durch die Institutionalisierung der Ombudsperson stellen wir die Streitschlichtungsverfahren in Baden-Württemberg auf ein einheitliches und vergleichbares Fundament. Für alle Beteiligten wird so mehr Transparenz geschaffen. Das sind gute Nachrichten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die zukünftige Energieversorgung durch hydrothermale Erdwärme im Land", erklärt Roll.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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