Veröffentlicht am 26.05.2015   Diskurs Communication GmbH   DE

Große Preisunterschiede in Gaslieferverträgen

ISPEX AG: Versorgerwechsel ist für Hausverwalter auch während der Laufzeit möglich

Immobilienverwalter können ihren Kunden viel Geld sparen, indem sie die Gaspreise vergleichen und zu einem günstigeren Versorger für ihre Immobilien wechseln. Ohnehin sind sie gesetzlich durch das Wirtschaftlichkeitsgebot zum Preisvergleich verpflichtet.

Bayreuth. Immobilienverwalter können ihren Kunden viel Geld sparen, indem sie die Gaspreise vergleichen und zu einem günstigeren Versorger für ihre Immobilien wechseln. Ohnehin sind sie gesetzlich durch das Wirtschaftlichkeitsgebot zum Preisvergleich verpflichtet. Darauf weist der Energiedienstleister ISPEX AG aus Bayreuth hin.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt in Paragraph 556 Abs. 3 vor, dass über die Vorauszahlungen der Betriebskosten "jährlich abzurechnen und dabei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten ist". Mehrere Urteile bestätigen dies auch für Vermieter und Hausverwalter. Das Gebot bedeutet zwar nicht, immer den billigsten Anbieter wählen zu müssen, dennoch muss die Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Wird für eine Immobilie etwa Gas über einen alten und teuren Tarif oder gar über die allgemeine Grundversorgung bezogen, liegt ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nahe. "Gerade Altverträge entsprechen oft der Grundversorgung oder enthalten eine Ölpreisbindung, welche diese Vereinbarungen in der Regel relativ teuer macht" so Gasmarktexperte Stefan Arnold von der ISPEX AG.

"Aufgrund der großen Preisunterschiede in den Lieferverträgen der Gasversorger sollten Immobilienverwalter die Konditionen ihrer Lieferverträge von Experten überprüfen lassen", rät Arnold. Mit ihrem Energie-Service vergleicht die ISPEX AG die Angebote der Anbieter speziell auch für die Immobilienwirtschaft. Dort fließen direkt individuell kalkulierte Preise ein. Damit lässt sich die Anforderung des Wirtschaftlichkeitsgebots durch den Immobilienverwalter leicht erfüllen.

Bei der Überprüfung der Verträge sollte auch darauf geachtet werden, ob die Verträge eine Ölpreisbindung und entsprechende Preisanpassungsklauseln enthalten. Erst vor kurzem hatte der Bundesgerichtshof über mehrere Klagen von Wohnungseigentümergemeinschaften gegen solche Klauseln in den Gaslieferverträgen entschieden. Nach Auffassung der Richter benachteiligen die umstrittenen Bestimmungen die Eigentümer unangemessen und seien daher unwirksam.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

ISPEX AG

Dateiname
ISPEX_logo_energie_RGB_300.jpg
Größe
209.77 KB
Beschreibung
Logo
Copyright
ISPEX AG

Dr. Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG

Dateiname
Stefan_Arnold_ISPEX_AG.jpg
Größe
2330.21 KB
Beschreibung
Dr. Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG
Copyright
ISPEX AG

Große Preisunterschiede in Gaslieferverträgen

Dateiname
150526_ISPEX_PM_Wirtschaftlichkeit_Gasbelieferung.pdf
Größe
514.38 KB
Beschreibung
Presseinformation der ISPEX AG vom 26.05.2015
Copyright
ISPEX AG, Jürgen Scheurer

Weiterführende Links

Weitere Meldungen
01.10.2025
DE

solute vollzieht Übernahme von Checkout Charlie: Ein neues Powerhouse für Performance Marketing und E-Commerce

Die solute GmbH, Betreiber von billiger.de und Tochter der ad pepper Gruppe, hat die Checkout Charlie GmbH übernommen und schafft damit ein umfassendes Ökosystem für die Customer Journey im Online-Shopping. Die Integration verbindet Produktsuche, Preisvergleich und Kaufanreize wie Gutscheine oder Cashback, was das Einkaufserlebnis für Nutzer deutlich verbessert.

26.09.2025
DE

Clever sparen statt Weihnachtsstress: Jetzt schon dem Christkind zuvorkommen

Weihnachten kommt schneller, als man denkt. Wer jetzt schon an Geschenke denkt, kann besonders sparen. Laut dem Einkaufskalender von billiger.de sind Tablets im Herbst besonders günstig, während Last-Minute-Käufe im Dezember meist teurer werden. Das datenbasierte Tool zeigt, wann sich der Kauf von über 200 Produktkategorien im Jahresverlauf am meisten lohnt.

Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.