Veröffentlicht am 02.03.2017   Diskurs Communication GmbH   DE

Eigenversorgung bei Strom lohnt sich

ISPEX: Modernisierung von Energieerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung dieses Jahr noch möglich

Bayreuth. Eigenerzeugungsanlagen für Strom lohnen sich für viele Unternehmen auch durch die Reduzierung der EEG-Umlage. Nur noch in diesem Jahr können Bestandsanlagen förderungssicher modernisiert werden. Darauf weist der Energiedienstleister ISPEX hin.

Bestandsschutz erhalten

Über die Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinweg wurde die grundsätzliche Förderung selbsterzeugten und selbstgenutzten Stroms erhalten. Für die Eigenversorgung ist nach neuer Rechtslage eine geminderte EEG-Umlage von 40 Prozent zu entrichten. Der Gesetzgeber hat in der letzten Änderung des EEG Anpassungen vorgenommen und die Regelungen zur Modernisierung von Anlagen verschärft. Das Energieberatungsunternehmen ISPEX weist darauf hin, dass schon in Betrieb befindliche Anlagen in gewissem Umfang erweitert werden können, ohne die Befreiung von der EEG-Umlage zu gefährden. "Wenn Sie eine Bestandsanlage betreiben, sollten Sie deren Ausbaumöglichkeiten nutzen. Das ist mitunter günstiger als eine neue Anlage zu den Konditionen des EEG 2017 zu errichten", rät Energie-Experte Marco Böttger von ISPEX. Wichtig sei, den Bestandsschutz der Anlage zu erhalten und Ausbauregeln einzuhalten. In jedem Fall müsse dies noch in diesem Jahr vollzogen werden, so Böttger weiter.

Anlagen modernisieren

Je nachdem, unter welchem Stand des EEG die Anlage in Betrieb genommen worden ist, gelten die jeweiligen Richtlinien zur Modernisierung. Sogenannte "Ältere Bestandsanlagen" wurden zu den Konditionen des EEG 2009 genehmigt und vor dem 1. September 2011 in Betrieb genommen. Anlagen die vor dem 1. August 2014, d.h. nach EEG 2012, die Arbeit aufnahmen, werden als "Bestandsanlagen" bezeichnet. Sofern beide zwischenzeitlich nicht modernisiert wurden, können diese noch bis zum 31. Dezember 2017 um maximal 30 Prozent in der Leistung erweitert werden. Technische Erneuerungen bzw. Ersetzungen wie z.B. Generatorenwechsel, Betriebsstoffumstellungen oder PV-Modulaustausch gefährden die Umlagebefreiung in diesem Fall nicht. Energie-Experte Böttger unterstreicht die Notwendigkeit einer zügigen Planung und Umsetzung: "Unternehmen sollten dieses Jahr nutzen, um die Bestandsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen. Ab 1. Januar 2018 entfällt die Möglichkeit zur begünstigten Erweiterung." Zudem gehe dann im Fall der Erneuerung oder Ersetzung der - auch älteren - Bestandsanlage die vollständige EEG-Umlagebefreiung verloren, so der Energie-Experte weiter.

Vorteile bestehender Anlagen sichern

Werden die zeitlichen und technischen Spielräume eingehalten, bleiben bei (älteren) Bestandsanlagen die Rahmenbedingungen unverändert. Marco Böttger erläutert dies an einem Beispiel: "Bei beiden Typen von Bestandsanlagen ist der Brennstoffwechsel im Rahmen der Ersetzung oder Erneuerung weiter möglich. Wer von Kohle auf Gas oder Erneuerbare umstellt, erhält sich die verminderte EEG-Umlage."

Unternehmen sollten genau durchrechnen, welche Kostenvorteile ihnen durch die Modernisierung bestehender Anlagen erhalten bleiben. Unter Umständen erfüllen die Unternehmen überdies bei Neuanlagen gar nicht mehr die Voraussetzungen, um in den Genuss der reduzierten EEG-Umlage zu kommen. Bei Bestandsanlagen muss Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage genutzt werden. Bei diesen ist außerdem auch noch eine Eigenversorgung mittels einer Direktleitung, d.h. ohne öffentliche Netznutzung, möglich. Im Fall der älteren Bestandsanlagen entfallen die räumlichen Beschränkungen. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Modernisierung bei älteren Bestandsanlagen nachher den Verbrauch im räumlichen Zusammenhang nötig macht. Die Ausnahme hiervon ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss die Eigenerzeugungsanlage schon im Jahr 2010 oder früher im Eigentum des Eigenversorgers gestanden haben und zum anderen auf dessen Betriebsgrundstück errichtet worden sein. Dann bleibt die Eigenversorgung ohne räumliche Einschränkungen möglich.

Rechtliche und technische Bedingungen prüfen

"Den Fall aus dem Lehrbuch treffen wir in unserer Beratungspraxis natürlich selten an", bestätigt Diplomkaufmann Marco Böttger. Vielmehr sei die rentable Eigenversorgung eine komplizierte Gemengelage aus technischen, juristischen und nicht zuletzt betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. "Bestandsgarantien sind nicht nur an diese geknüpft", so Böttger weiter, "auch der Verkauf, Eigentümerwechsel oder sogar der Erbfall haben Einfluss." Daher sei eine umfassende Beratung im Einzelfall notwendig.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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