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Pferdehaftpflichtversicherung gehört zum Standard
GHV Versicherung: Trotz fehlender Pflicht sollten Pferdehalter lieber auf Nummer sicher gehen
Darmstadt, 29. Juni 2021. Reiten ist ein sehr beliebtes, aber manchmal auch etwas gefährliches Hobby. Und das nicht nur für Reiter, sondern auch für Dritte. Ein Pferd kann erhebliche Schäden anrichten. Das kann den Halter unter Umständen teuer zu stehen kommen. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Die Experten der GHV Versicherung, Deutschlands ältestem Tierversicherer, weisen daher darauf hin, dass es sehr wichtig ist, dass Pferdehalter freiwillig eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. Dabei sollten sie sich genau über die Leistungen und Konditionen einer Pferdhalterhaftpflichtversicherung informieren.
Rund 3,9 Millionen Reiter und schätzungsweise 900.000 Pferdehalter gibt es in Deutschland. Aus der daraus folgenden Zahl der Aktivitäten der Halter und Reiter mit ihren Pferden ergeben sich auch entsprechend hohe Unfallpotenziale. Pferde sind bekanntermaßen Fluchttiere. Wenn sie sich erschrecken, sich losreißen und durchgehen, sind sie aufgrund ihrer Größe und Geschwindigkeit kaum zu halten. Sie können dabei große Schäden anrichten. Für diese müssen die jeweiligen Tierhalter aufkommen, auch wenn sie keine Schuld trifft. Die Situationen, in denen das geschehen kann, sind vielfältig. Klassischerweise passieren Unfälle beim Reiten selbst, dem Ausführen der Tiere zu Fuß, aber auch eine Flucht von der Koppel kann ungeahnte Folgen haben.
"Die Pferdehaftpflicht ist, im Gegensatz zu anderen Tierhaftpflichtversicherungen, keine Pflichtversicherung. Sie bietet Pferdehalterinnen und Pferdehaltern aber einen umfassenden Schutz vor den möglicherweise erheblichen finanziellen Folgen eines Unfalls. Für den Pferdehalter sollte sie daher zum Standard gehören", erklärt Volker Lauenstein, Produktmanager der GHV Versicherung.
Rundum-sorglos-Paket für Pferdehalter
Bei der GHV schützt die Pferdehalterhaftpflicht natürlich den Pferdehalter, wenn durch sein Pferd Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Versichert ist aber nicht nur er, mitversichert sind darüber hinaus auch Familienangehörige, Personen, die mit dem Halter in einer häuslichen Gemeinschaft leben, Mit-Besitzer und Privatpersonen, in deren Obhut sich das Tier befindet, wenn sich der Halter im Urlaub befindet. Der Versicherungsschutz besteht auch für Reitbeteiligungen und Fremdreiter bei Schäden gegenüber Dritten. Ansprüche der Reitbeteiligungen und Fremdreiter gegenüber dem Pferdehalter sind ebenfalls abgesichert.
Vor unliebsamen und möglicherweise teuren Überraschungen ist der Pferdehalter natürlich bei der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und den entsprechenden Vorbereitungen abgesichert. Die Versicherung deckt Trainings, Schauvorführungen, Pferderennen, Turniere und die nichtgewerbliche Nutzung des Tieres als Therapiepferd ab. Im Komfort- und Premiumtarif gehört auch die unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer dazu.
Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com
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