• Weitere Funktionen des Mobiltelefons dürfen während der Fahrt ebenfalls nur sehr eingeschränkt genutzt werden • Die GTÜ empfiehlt unbedingt eine Freisprecheinrichtung • Eine noch bessere Lösung: die kleine Pause
Hinter manchen Verboten steckt viel mehr als es auf den schnellen Blick erscheint: Klar – das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy am Ohr ist verboten. Nachvollziehbar dürfte ebenso sein, dass das Verfassen einer SMS vom Verkehrsgeschehen ablenkt und deswegen gleichfalls untersagt ist. Aber wie steht es um das Kommunizieren über ein auf laut gestelltes Handy, das auf dem Beifahrersitz liegt?
Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com
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