Veröffentlicht am 15.07.2026   GTÜ mbH   DE

Dashcams im Auto: Nutzung nur mit Einschränkung

• Die GTÜ erklärt die rechtliche Lage rund um die kleinen Kameras • Datenschutz hat Priorität beim Einsatz im öffentlichen Raum • Dauerhafte Aufzeichnungen ohne konkreten Anlass sind nicht gestattet

Immer mehr Autofahrer setzen Dashcams ein. Doch sind Dashcams überhaupt erlaubt? Und sind die Aufnahmen vor Gericht verwertbar? Die GTÜ mbH erklärt die wichtigsten Regeln.

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

GTUE_Dashcam_im_Auto_small

Dateiname
GTUE_Dashcam_im_Auto_small.jpg
Größe
114.59 KB
Beschreibung
Copyright

GTUE_PM_Dashcam_im_Auto_260715

Dateiname
GTUE_PM_Dashcam_im_Auto_260715.docx
Größe
80.85 KB
Beschreibung
Copyright

GTUE_PM_Dashcam_im_Auto_260715

Dateiname
GTUE_PM_Dashcam_im_Auto_260715.pdf
Größe
108.09 KB
Beschreibung
Copyright

GTUE_Dashcam_im_Auto

Dateiname
GTUE_Dashcam_im_Auto.zip
Größe
1763.73 KB
Beschreibung
Copyright
Weitere Meldungen
Für die oben stehende Pressemitteilung sowie möglicher Mediadateien ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo rechts) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton und Informationsmaterialien. Die Convento GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Convento GmbH gestattet.