Veröffentlicht am 17.04.2014   Diskurs Communication GmbH   DE

EEG-Reform belastet Industriebetriebe teilweise mehr

Unternehmen sollten Investitionen in Eigenversorgung prüfen

Durch die Reform des EEG soll für Industrie- und Gewerbebetriebe zukünftig nicht nur der von Energieversorgungsunternehmen gelieferte, sondern auch der selbst erzeugte Strom nur noch teilweise von der EEG-Umlage befreit sein. Dennoch gibt es für Industrieunternehmen Gestaltungsspielraum, um die Kostenbelastung zu begrenzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, hin.

Bayreuth. Durch die Reform des EEG soll für Industrie- und Gewerbebetriebe zukünftig nicht nur der von Energieversorgungsunternehmen gelieferte, sondern auch der selbst erzeugte Strom nur noch teilweise von der EEG-Umlage befreit sein. Dennoch gibt es für Industrieunternehmen Gestaltungsspielraum, um die Kostenbelastung zu begrenzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, hin.

Der zwischen EU-Kommission und Bundesregierung erzielte Kompromiss sieht vor, dass für 68 energieintensive Branchen 15 Prozent der Umlage fällig werden. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Obergrenze von vier Prozent, gemessen an der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens. Bei besonders stromintensiven Unternehmen kann die Grenze bis auf 0,5 Prozent sinken. Unternehmen, die schon vor 2012 von einer Reduzierung der EEG-Umlage profitiert hatten, die neuen gesetzlichen Anforderungen aber nicht erfüllen, müssen zukünftig 20 Prozent der jeweiligen Umlage zahlen.

Die Eigenversorgung soll nach Paragraph 58 des neuen EEG im Grundsatz der vollen EEG-Umlage unterliegen. Es sind aber Ausnahmen vorgesehen. So werden ältere Bestandsanlagen von der EEG-Umlage befreit und die EEG-Umlage für bestimmte neuere bzw. modernisierte Eigenversorgungsanlagen wird reduziert.

Mit der Einbeziehung der eigenerzeugten, selbst verbrauchten Strommenge in die Besondere Ausgleichsregelung nach Paragraph 60 wird zunächst die Wirtschaftlichkeit industrieller Eigenversorgungsanlagen gewahrt. Die Unternehmen müssen allerdings bestimmten Branchen angehören und den Strom in dem jeweiligen Wirtschaftsbereich nachweislich einsetzen. Die selbst verbrauchte, aber nicht mehr notwendig auch fremdbezogene Strommenge an einer Abnahmestelle muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1 Gigawattstunde betragen

„Bestandanlagen nicht nachträglich zu belasten, ist begrüßenswert, sollte im Sinne der Planungssicherheit der Unternehmen für den Gesetzgeber aber selbstverständlich sein“, so Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG „Klar ist auch, dass die weitgehende Rücknahme der Befreiungen von der Ökostromumlage die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen einschränkt und in einigen Bereichen auch Arbeitsplätze gefährdet“, so Arnold weiter. Darüber hinaus seien auch Rückzahlungsforderungen der EU noch nicht ganz vom Tisch.

Was die neuen Regelungen für einen Industrie- oder Gewerbebetrieb bedeuten können, zeigt sich am Beispiel einer Mälzerei in Bayern. Das Unternehmen plant ein neues hocheffizientes Erdgas-BHKW mit zehn Millionen Kilowattstunden Stromerzeugung zur Eigenversorgung, das Anfang 2015 in Betrieb gehen soll. Zukünftig ergäbe sich aber, durch die anteilige EEG-Umlage, eine Mehrbelastung bei den Stromkosten von rund 90.000 Euro. Das BHKW mit mehr als 6.000 Benutzungsstunden pro Jahr zur Eigenversorgung wäre unter derzeitigen Marktbedingungen mit einem Strompreis von unter 4 ct/kWh zukünftig unwirtschaftlich, weil es günstiger wäre, die entsprechende Strommenge einzukaufen. Im Gegensatz dazu erhält ein vergleichbarer Betrieb für sein mit Heizöl betriebenes BHKW aus dem Jahr 2005 weiterhin eine vollständige EEG-Befreiung für eine energetisch ineffiziente Altanlage. Ein Anreiz zur Modernisierung besteht daher nicht.

Immerhin haben Gesetzgeber und EU den Unternehmen noch etwas Gestaltungsspielraum gelassen. Unternehmen müssten aber selbst aktiv werden. Bei Altanlagen ist es zunächst erforderlich, den aktuellen Status nach den neuen Regelungen zu prüfen und festzustellen, ob das Unternehmen unter die Besondere Ausgleichregelung fällt. Aus Sicht der Experten von ISPEX sind viele Fälle nicht im Detail von den gesetzlichen Regelungen erfasst und eine individuelle Betrachtung ist daher sinnvoll.

„Bei bestehenden Anlagen zur Eigenversorgung sollte überlegt werden, ob eine Erweiterung oder Modernisierung der Anlage möglich wäre. Auch sollten die neuen Vorgaben genau beachtet werden, um nicht ungewollt aus der Befreiung herauszufallen“, rät der Energie-Experte Arnold.

Bei Neuanlagen sei die Einbeziehung in das EEG zwar nicht so hoch ausgefallen wie befürchtet, aber die Unternehmen würden in jedem Fall deutlich mehr belastet als zuvor. „In politisch schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger, wirtschaftlich die richtigen Entscheidungen zu treffen“, so Stefan Arnold mit Blick auf die neuen politischen Rahmenbedingungen.
Es kann sich also wirtschaftlich lohnen, in die Eigenversorgung zu investieren oder aber geplante Investitionen jetzt anzupassen. Die ISPEX AG bietet Unternehmen und Verbänden Informationsveranstaltungen und dazu individuelle Beratungen an, die Betriebe in die Lage versetzen, die neuen Rahmenbedingungen einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zum Thema finden hier:
Zur ISPEX AG: www.ispex.de
Energie-Handelsplatz: www.energie-handelsplatz.de

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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EEG-Reform belastet Industriebetriebe teilweise mehr

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Presseinformation der ISPEX AG vom 17.04.2014
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ISPEX AG, Jürgen Scheurer

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