Veröffentlicht am 28.07.2014   Diskurs Communication GmbH   DE

Energiesteuer: Bürokratieaufwand für produzierendes Gewerbe steigt

ISPEX AG unterstützt bei komplexen Nachweisen für den Spitzenausgleich

Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin.

Bayreuth. Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können im Rahmen des Spitzenausgleichs (nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG) teilweise von der Strom- und Energiesteuer entlastet werden. Um diese Entlastung zu beantragen, muss seit dem Jahr 2013 ein Nachweis über ein vorhandenes Energie- oder Umweltmanagementsystem erbracht werden. Kleine und mittlere Unternehmen können ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz einführen.

Die Anforderungen für die Testierung eines entsprechenden Systems in der Einführungsphase sind nunmehr erheblich gestiegen. Im Jahr 2013 mussten im Rahmen der Einführungsphase eine Analyse der eingesetzten Energieträger erbracht und diverse Unternehmenserklärungen abgegeben werden. Diese Unterlagen wurden im Rahmen einer Dokumentenprüfung von einem zugelassenen Zertifizierungsunternehmen testiert.

Für das Antragsjahr 2014 muss nun neben den aktualisierten Unterlagen aus 2013 zusätzlich eine Analyse der Energieverbraucher erstellt werden, was die Komplexität und den Aufwand für das Unternehmen deutlich erhöht. Zudem müssen die Angaben von einem Zertifizierungsunternehmen direkt vor Ort im Unternehmen geprüft werden. Der Vor-Ort-Termin muss vor dem 31. Dezember 2014 erfolgen, damit 2015 ein Antrag auf Spitzenausgleich für das Antragsjahr 2014 erfolgen kann. Da die Auditorenkapazitäten bei den Zertifizierungsunternehmen gegen Ende des Jahres aller Voraussicht nach knapp werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig die Testierung vorzubereiten und einen Termin mit einem Zertifizierungsunternehmen zu vereinbaren.

"Durch die erhöhten Anforderungen sowie den zeitlichen Druck für die Umsetzung dürfte für viele Unternehmen der Nachweis eines entsprechenden Systems ohne Expertenhilfe schwierig werden", prognostiziert Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG.

"Zudem erleben wir derzeit in der Praxis immer wieder eine Verunsicherung bei Unternehmen, aber auch bei Zertifizierungsunternehmen, was die gesetzlichen Anforderungen betrifft. Wieder einmal wurden hier Vorschriften mit der heißen Nadel gestrickt, ohne die Beteiligten aus der Praxis ausreichend einzubeziehen und für Rechtsklarheit zu sorgen", führt Arnold weiter aus.

Für Unternehmen die in 2013 unterjährig eine Strom- und Energiesteuervergütung beantragt hatten, gibt es eine weitere Frist zu beachten. Bis zum 31. Juli 2014 muss das Unternehmen einen zusammenfassenden Antrag für das Gesamtjahr 2013 beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Wird der zusammenfassende Antrag nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, fordert das Hauptzollamt die bereits während des Jahres gewährten Steuerentlastungen zurück.

Ob Unternehmen einen Anspruch auf den Spitzenausgleich haben, hängt von dem Energieverbrauch und den Rentenversicherungsbeiträgen ab. Die Energieexperten der ISPEX AG können den Anspruch im Rahmen der energiewirtschaftlichen Beratung überprüfen und unterstützen die Unternehmen gegebenenfalls bei der Beantragung der Strom- und Energiesteuer. Für die notwendigen Nachweise eines

Energiemanagementsystems oder eines alternativen Systems in der Einführungsphase 2014 und im Regelbetrieb ab 2015 führt die ISPEX AG die entsprechenden Systeme bei Unternehmen ein.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

ISPEX AG: www.ispex.de
Energie-Handelsplatz: www.energie-handelsplatz.de

Neuss - Veröffentlicht von myconvento.com

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Dr. Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der ISPEX AG

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Energiesteuer: Bürokratieaufwand für produzierendes Gewerbe steigt

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Beschreibung
Presseinformation der ISPEX AG vom 28.07.2014
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ISPEX AG, Jürgen Scheurer

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