Es gibt Alternativen zu langer Erbauseinandersetzung
Weilheim. Das Ziel einer Erbauseinandersetzung ist es, den Nachlass unter den Erben aufzuteilen. Die Erbengemeinschaft bzw. Eigentümergemeinschaft wird in Folge dessen aufgelöst. Dieser Weg wird häufig gewählt, wenn es um Immobilien oder Grundstücke geht und die Vorstellungen, wozu die Objekte genutzt werden sollen, bei den Erben weit auseinanderliegen. Oftmals enden solche Auseinandersetzungen auch vor Gericht. Ein erster Schritt ist das Aufsetzen eines einvernehmlichen Erbauseinandersetzungsvertrags, was jedoch in den meisten Fällen sehr ...