Noch keine Maskenpflicht im Verbandkasten: GTÜ verweist auf fehlende StVZO-Änderung
Was in den Kraftfahrzeug-Verbandkasten gehört, regelt in Deutschland ganz klar die DIN 13164. Auf diese Norm bezieht sich auch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im Paragrafen 35h zu „Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen“. Derzeit haben Autofahrer in Deutschland aber ein Problem: Die jüngste Fassung der Norm, DIN 13164:2022 ist nach einer einjährigen Übergangszeit seit 1. Februar 2023 bindend. Darin sind zwei staubsicher verpackte OP-Masken neu als Inhalt vorgeschrieben.