Pressemitteilung • Auf dem Supermarktplatz gelten besondere Verkehrsregeln
Zwei Schilder stehen üblicherweise an der Einfahrt zum Parkplatz des Supermarktes: „Es gilt die StVO“ mahnt das eine, die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gibt das zweite vor (Verkehrszeichen VZ 274-20 nach StVO).