Klatsche für die Ampelregierung: Kein Geld für Klima statt Corona
Mit heute verkündetem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit mehreren Artikeln des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist. Als Kläger begrüßt Olav Gutting die Entscheidung der Richter.