Meldepflicht bei Stromeigenerzeugungsanlagen sorgt für bürokratischen Aufwand bei Unternehmen
Bayreuth. Unternehmen, die selbst auch Strom produzieren, werden weiter mit umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet. Ab dem 1. Juli löst das neue Marktstammdatenregister das PV-Meldeportal und das Anlagenregister vollständig ab. Neue Erzeugungsanlagen müssen ab diesem Zeitpunkt dort registriert werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Darauf weisen die Experten der ISPEX AG hin. Verpflichtendes zentrales Marktstammdatenregister Ziel des Marktstammdatenregisters (MaStR) ist es, die eindeutige Identifizie...