Entlastung für energieintensive Unternehmen erfordert Sorgfalt
Bayreuth. Energieintensive Unternehmen können auch für 2018 eine Kostenentlastung über die Besondere Ausgleichsregelung und den sogenannten Spitzenausgleich erhalten. Dabei müssen sie bei der Antragstellung jedoch sorgfältig auf einige Punkte achten, um keine Formfehler zu begehen. Diese können die Unternehmen am Ende viel Geld kosten. Darauf weisen die Energieexperten der ISPEX AG hin und erklären, wie Unternehmen bei der Antragstellung auf der sicheren Seite sind. Spitzenausgleich weiterhin möglich Seit dem Jahr 2013 erhalten Unter...