Transformation deutscher Rechenzentren: Status Quo der EnEfG-Umsetzung
von Martin Weber, Berater bei Prior1 Am 31. März 2025 endet die nächste wichtige rechenzentrums-relevante Frist des Energieeffizienzgesetzes. Bis dahin müssen Rechenzentren ab 500 kW nicht-redundanter Nennanschlussleistung spätestens ihre Kennzahlen und Verbrauchsdaten für das Jahr 2024 an das Energieeffizienzregister melden. Die praktische Erfahrung aus über einem Jahr Beratungstätigkeit im Bereich EnEfG zeigt: Bei vielen Rechenzentren besteht noch Handlungsbedarf bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Dabei bietet das EnEfG auch...