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17.01.2022
DE

Mittelstandsunion fordert Korrektur im Umgang mit den CoVid-Soforthilfen

Die MIT Baden-Württemberg fordert daher eine Änderung im Verfahren der Corona-Hilfen, da derzeit alle betroffenen Betriebe auf dieselbe Stufe mit denen gestellt werden, die sich die Corona-Hilfen zu Unrecht erschlichen haben. So sollten Rückzahlungen mit Verlusten des Gesamtjahrs gekoppelt werden und auch erst nach dem Ende der Pandemiezeit eingefordert werden. Soloselbständige sowie Kleinst- und Kleinbetriebe sollten ganz von der Rückzahlung befreit werden.