Mittelstandsunion fordert Korrektur im Umgang mit den CoVid-Soforthilfen
Die MIT Baden-Württemberg fordert daher eine Änderung im Verfahren der Corona-Hilfen, da derzeit alle betroffenen Betriebe auf dieselbe Stufe mit denen gestellt werden, die sich die Corona-Hilfen zu Unrecht erschlichen haben. So sollten Rückzahlungen mit Verlusten des Gesamtjahrs gekoppelt werden und auch erst nach dem Ende der Pandemiezeit eingefordert werden. Soloselbständige sowie Kleinst- und Kleinbetriebe sollten ganz von der Rückzahlung befreit werden.